Endbenutzer-Lizenzvertrag

Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Nero Softwareprodukte, die jeweils eine Auswahl von Komponenten umfassen, die sich je nach Produkt unterscheidet, sowie eigenständige Anwendungen, Plug-Ins, Funktionsverbesserungen und Programme aus der folgenden Liste:

DriveSpan, Live Guide, Nero 360 VR, Nero AirBurn, Nero BackItUp, Nero Burning ROM, Nero BurnRights, Nero ControlCenter, Nero CoverDesigner, Nero Digital, Nero Disc to Device, Nero DuplicateManager ("Software"), Nero Essentials, Nero Express, Nero KnowHow, Nero KnowHow Plus, Nero LifeThemes PRO, Nero MediaBrowser, Nero MediaHome, Nero MediaHome Burning, Nero MediaHome Faces, Nero MediaHome HD Burn, Nero MediaHome Play to TV, Nero MediaHome Playback, Nero MediaHome Player, Nero MediaHome Standard, Nero MediaHome Streaming, Nero MediaHome Sync, Nero MediaHome Unlimited, Nero Receiver, Nero Recode, Nero RescueAgent, Nero SoundTrax, Nero Start, Nero Story, Nero Themes, Nero TuneItUp, Nero Video, Nero WaveEditor, NeroVision, SecurDisc, SecurDisc Viewer, Sorted View, My Sorted View, Nero USBxCOPY, Nero Face Beautifier, Nero PhotoSnap & Effects,Nero Info, Muse, Lens, 1001 TVs, 1001 Record, 1001 TVs Lite, XMirror, Nero PhotoSnap, Nero Score, Nero Motion Tracker, Nero AI Image Upscaler, Nero Screen Recorder, Nero AI Photo Tagger, Nero DVD Player, Nero AI Video Upscaler, Nero CD Ripper, Nero MKV Converter, Nero Media Player und WiFi+Transfer.

Lizenzgeber: Nero AG („Nero“)

BEIM VORLIEGENDEN VERTRAG HANDELT ES SICH UM EINE RECHTSVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN, DEM „ENDBENUTZER“, UND DER NERO AG, RÜPPURRER STR. 1A, 76137 KARLSRUHE.

WIRKSAMKEIT DES VERTRAGS

DIESER VERTRAG KOMMT WIE FOLGT ZUSTANDE:

DURCH ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN VERPACKUNG DER NERO SOFTWARE AM „DATUM DES INKRAFTTRETENS“ ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE SOFTWARE SOWIE SÄMTLICHES BEGLEITMATERIAL (EINSCHLIESSLICH ZUGEHÖRIGEN GEDRUCKTEN MATERIALS ZUR ERLÄUTERUNG, MAPPEN („DOKUMENTATION“) ODER SONSTIGER VERPACKUNG) GEGEN ERSTATTUNG DES VOLLSTÄNDIGEN KAUFPREISES UNVERZÜGLICH AN DEN VERÄUSSERER ZURÜCK.

ODER

WENN SIE DIE HERUNTERGELADENE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER NUTZEN, STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS ZU, INDEM SIE WÄHREND DER INSTALLATION AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ KLICKEN. WENN SIE DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT ODER DEINSTALLIEREN UND LÖSCHEN SIE SIE SOFORT. LÖSCHEN SIE AUCH SOFORT ALLE BEGLEITMATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH DER DOKUMENTATION ODER DER HANDBÜCHER). FALLS DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN EIN ANGEBOT VON NERO BEINHALTEN, BESCHRÄNKT SICH IHRE ZUSTIMMUNG AUSDRÜCKLICH AUF DIE BEDINGUNGEN, DIE HIERIN ENTHALTEN SIND ODER AUF DIE VERWIESEN WIRD.

Die Bedingungen des Lizenzvertrags („Vertrag“) für die oben beschriebene Software hängen davon ab, ob Sie die Software über einen der folgenden Kanäle bezogen haben:

(a) Kauf bei einem Nero OEM-Partner; oder

(b) Kauf bei Nero oder einem Nero Vertriebspartner; oder

(c) Herunterladen einer kostenlosen Version oder einer Testversion der Software;

(d) Teilnahme an einem Nero Beta-Programm.

Diese Alternativen lassen sich wie folgt unterscheiden:

Wenn auf dem Cover der CD-Hülle, in der Sie die Software erhalten haben, (oder auf der Disk selbst) das Wort „OEM“ oder „Essentials“ steht, dann haben Sie eine Kopie der Software von einem OEM-Partner von Nero erworben.

Dies gilt auch dann, wenn Sie Software heruntergeladen haben, die sich nur unter der Voraussetzung installieren lässt, dass ein bestimmtes Hardware-Gerät an Ihren Computer angeschlossen wird.

Wenn auf dem Cover der CD-Hülle, in der Sie die Software erhalten haben, (oder auf der Disk selbst) nur das Label von Nero, nicht aber das Wort „OEM“ oder „Essentials“ zu lesen ist, dann haben Sie eine Kopie der Software entweder von Nero oder einem Nero Vertriebspartner erworben.

Wenn die Disk mit der Software oder die Software selbst als „TESTVERSION“, „DEMO“, „KOSTENLOS“, „FREEMIUM“, „LITE“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet ist und kostenlos über die offizielle Website www.nero.com heruntergeladen wurde, haben Sie eine kostenlose Version bzw. eine Testversion der Software bezogen.

Ist die Disk mit der Software oder die Software selbst mit den Worten „BETA“, „PRE RELEASE“ oder einem ähnlichen Vermerk versehen, haben Sie die Software durch Teilnahme an einem Beta-Programm von Nero erworben.

GEWISSE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS RICHTEN SICH AUCH DANACH,

(e) IN WELCHEM GEBIET SIE IHREN REGULÄREN WOHNSITZ HABEN UND WO SIE DIE SOFTWARE GEKAUFT HABEN

(f) ob die Software über ein Angebot mit der Bezeichnung „Family“, „Family Pack“ o. Ä. bezogen wurde

MÖGLICHERWEISE HABEN SIE AUCH DIREKT MIT NERO EINEN WEITEREN VERTRAG ABGESCHLOSSEN, WELCHER DEN VORLIEGENDEN VERTRAG GANZ ODER TEILWEISE ERGÄNZT BZW. ERSETZT.

UNGEACHTET DES ZUVOR GENANNTEN KANN DER ZUGRIFF UND/ODER DIE NUTZUNG BESTIMMTER FUNKTIONEN UND/ODER DIENSTE, DIE VON DER SOFTWARE BEREITGESTELLT WERDEN ODER AUF DIE VON DER SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WIRD, DER ANNAHME ZUSÄTZLICHER BEDINGUNGEN UNTERLIEGEN BZW. DIESE ANNAHME ERFORDERN.

A. LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE VON EINEM OEM-PARTNER BEZOGEN WURDE

I. LIZENZGEWÄHRUNG

Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software auf jedem beliebigen Computer während der Laufzeit einer derartigen Lizenz („Lizenzdauer“) zu nutzen („OEM-Lizenz“), sofern die Software nur auf jeweils einem Computer genutzt wird. ür die Software eine Mehrfachlizenz erworben haben, dürfen Sie jeweils so viele Kopien der Software gleichzeitig nutzen, wie Sie Lizenzen besitzen. Die Softwa Die Software wird dann auf einem Computer „genutzt“, wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder im Hauptspeicher (z. B. auf der Festplatte, auf CD-ROM oder auf einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert wird, wobei jedoch eine Kopie, die sich auf einem Netzwerkserver befindet und ausschließlich zur Installation auf anderen Computern verwendet wird, nicht als „genutzt“ gilt. Die Anzahl der Benutzer, die über Zugriff auf die Software verfügen, darf nicht die zulässige Anzahl gültiger Lizenzen überschreiten.

DIE HIERMIT GEWÄHRTE OEM-LIZENZ IST NUR GÜLTIG, WENN SIE ALS PAKET MIT CD-/DVD-AUFZEICHNUNGSHARDWARE ERWORBEN WURDE.

II. COPYRIGHT

Die Software ist Eigentum von Nero oder ihren Lizenzgebern und durch Copyright-Gesetze, Bestimmungen internationaler Abkommen oder andere nationale Gesetze geschützt. Sie stimmen zu, dass Sie keinerlei Eigentumsrecht an der Software erhalten, ausgenommen wie in Unterabschnitt I beschrieben. Wenn die Software nicht kopiergeschützt ist, sind Sie berechtigt, entweder

(a) eine Kopie der Software ausschließlich zum Zweck der Sicherung oder Archivierung zu erstellen oder

(b) die Software auf eine einzige Festplatte zu übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken aufbewahren.

Das Kopieren von Produkthandbüchern oder gedrucktem Begleitmaterial der Software ist nicht zulässig.

III. ANDERE BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen die Software nicht vermieten oder verleihen, Sie dürfen jedoch im Rahmen dieses Vertrags Ihre Rechte unter folgenden Bedingungen dauerhaft übertragen:

(a) Sie übertragen alle Kopien der Software und alle gedruckten Materialien;

(b) der Empfänger erklärt sich mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden; und

(c) Sie entfernen alle Kopien der Software von Ihrem Computer und benutzen die Software in Zukunft nicht mehr.

Jede Übertragung muss das aktuellste Update sowie alle vorherigen Versionen umfassen. Sie sind nicht berechtigt, die Software, außer wie oben ausdrücklich festgelegt, zu kopieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software einem Reverse Engineering zu unterziehen, sie zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht ausdrücklich gestattet, wobei eine Dekompilierung ausschließlich zu dem Zweck zulässig ist, die Interoperabilität mit anderen Programmen zu erreichen. Sie sind nicht berechtigt, die Software ins Internet zu stellen oder anderweitig im Internet verfügbar zu machen. Wenn Sie die Software nicht in der Originalverpackung erworben haben und die Software nicht gemäß diesem Unterabschnitt an Sie übertragen wurde, besitzen Sie keine Lizenz zur Nutzung der Software.

Updates und Upgrades: Sie haben die Möglichkeit, die Software durch Updates und Upgrades zu pflegen. Ein „Update“ ist eine Aktualisierung der Software und wird Ihnen von Nero kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein „Upgrade“ ist eine wesentliche Funktionserweiterung der Software, welche gegen Bezahlung über die Website von Nero (www.nero.com) zu erwerben ist. Falls Sie sich zur Installation eines Updates entschließen, gelten die Bedingungen des vorliegenden Vertrags auch für dieses Update. Beim Kauf eines Upgrades sind Ihre Rechte zur Installation und Nutzung der Software gemäß dem vorliegenden Vertrag entweder auf die ursprünglich erworbene Version der Software oder auf das Upgrade beschränkt und erstrecken sich nicht auf beides. Der Klarheit halber sei hiermit festgestellt, dass Sie mit dem vorliegenden Vertrag das Recht erhalten, jeweils nur eine Version (entweder die Originalversion oder das Upgrade) der Software zu installieren und zu nutzen, und sich damit einverstanden erklären, die nicht installierte Version weder zu nutzen noch zu übertragen und auch Dritten kein Nutzungsrecht daran einzuräumen.

IV. GEWÄHRLEISTUNGEN

DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN KONKRETE GESETZLICH VERANKERTE RECHTE EIN. MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN VON GESETZES WEGEN WEITERE RECHTE ZU, DIE SICH JEDOCH VON EINER GERICHTSBARKEIT ZUR ANDEREN UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. NERO BEABSICHTIGT AUSDRÜCKLICH NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ÜBER DAS GESETZLICH ERLAUBTE MASS HINAUS ZU BESCHRÄNKEN. INFORMATIONEN ZU DEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN GELTENDEN SPEZIELLEN LIZENZBEDINGUNGEN FINDEN SIE IN ABSCHNITT E, „LIZENZBEDINGUNGEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN“.

NERO LEHNT JEGLICHE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DIESER OEM-LIZENZ AB, SO AUCH, JEDOCH NICHT ALLEIN, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Die Partei, von welcher Sie das Produkt erworben haben, in das diese Software eingebunden ist, hat Ihnen gegenüber u. U. Gewährleistungs- und/oder Support-Pflichten.

V. HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

PRODUKTHAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE AUFGRUND VON RICHTLINIE 85/374/EWG AN NERO GESTELLT WERDEN, WERDEN ERFÜLLT UND SIND NICHT GEGENSTAND DIESES VERTRAGS.

 MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN VON GESETZES WEGEN WEITERE RECHTE ZU, DIE SICH JEDOCH VON EINER GERICHTSBARKEIT ZUR ANDEREN UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. NERO ERKLÄRT HIERMIT AUSDRÜCKLICH, DASS DAS UNTERNEHMEN NICHT BEABSICHTIGT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE IN EINER GESETZLICH NICHT VORGESEHENEN WEISE EINZUSCHRÄNKEN. INFORMATIONEN ZU DEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN GELTENDEN SPEZIELLEN LIZENZBEDINGUNGEN FINDEN SIE IN ABSCHNITT E, „LIZENZBEDINGUNGEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN“.

Unter keinen Umständen haften die Nero AG oder ihre Lizenzgeber für andere Schäden jedweder Art (u. a., jedoch nicht ausschließlich, auch nicht für Schäden aufgrund von entgangenem Geschäftsgewinn, von Betriebsunterbrechung, des Verlusts von Geschäftsdaten oder sonstiger finanzieller Verluste), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn Nero auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Sie müssen durch angemessene Maßnahmen dafür sorgen, dass Schäden vermieden werden, dies insbesondere durch Anfertigen von Sicherungskopien von der Software sowie von anderen wertvollen Datenbeständen auf Ihrem Computer. OEM-Partner von Nero haften für diese Schäden in Bezug auf Software, die vom OEM erworben wurde.

VI. RECHTE AUF EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche Eigentumsrechte an gelieferter Software bleiben bis zur Begleichung aller Forderungen gegen den Endbenutzer bzw. bis zur Einlösung des Schecks Nero vorbehalten. Bei Inanspruchnahme des Rechts auf Eigentumsvorbehalt durch Nero hat der Endbenutzer keinen Anspruch mehr auf die weitere Nutzung der Software. Alle Kopien, die von der Nero Software angefertigt wurden, müssen vom Endbenutzer vollständig und endgültig unbrauchbar gemacht werden.

VII. VERTRAGS- UND LIZENZDAUER

Sofern im Vertrag, der jeweiligen Dokumentation oder zum Zeitpunkt des Erwerbs (z. B. Erwerb einer zeitlich befristeten Bezugslizenz der Software) nicht anders festgelegt, wird der Vertrag für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen und die Lizenzlaufzeit ist unbegrenzt. Die Lizenzlaufzeit kann für unterschiedliche Teile der Software unterschiedlich lang sein. Bei Ablauf der Lizenzlaufzeit oder bei Kündigung des Vertrags können Teile der Software oder die gesamte Software ohne vorherige Ankündigung dem Endnutzer nicht mehr zugänglich sein.

Wenn der Endbenutzer gegen Copyright-Bestimmungen und andere Einschränkungen gemäß Abschnitt II und III verstößt, ist er nicht mehr berechtigt, die Software von Nero und die zugehörigen Elemente zu nutzen. In diesem Fall ist der Endbenutzer verpflichtet, die Original-Disks und alle Kopien von Datenträgern zurückzusenden sowie alle mit der Nero Software erstellten Daten vollständig und endgültig von seinem Computer zu löschen. ie Einhaltung dieses Vertrags ist Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung der Software und der zugehörigen Elemente. Bei einem Verstoß gegen in diesem Vertrag verankerte Verpflichtungen durch den Endbenutzer ist Nero berechtigt, den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

VIII. SICHERHEITSMASSNAHMEN

Der Endbenutzer trägt für die sichere Verwahrung der Software und für die Einhaltung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Bestimmungen durch die Mitglieder seines Haushalts Sorge. Der Endbenutzer ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Gesetze über geistiges Eigentum und Copyright.

IX. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

DIE SOFTWARE SOLL IHNEN BEI DER REPRODUKTION VON MATERIAL HELFEN, FÜR DAS SIE DAS COPYRIGHT BESITZEN BZW. VOM COPYRIGHT-EIGENTÜMER DIE GENEHMIGUNG ZUR ANFERTIGUNG VON KOPIEN ERHALTEN HABEN. WENN SIE NICHT SELBST DAS COPYRIGHT BESITZEN ODER VOM COPYRIGHT-EIGENTÜMER NICHT ZUR ANFERTIGUNG VON KOPIEN ERMÄCHTIGT WURDEN, VERSTOSSEN SIE GGF. GEGEN COPYRIGHT-RECHT UND WERDEN U. U. ZUR ZAHLUNG VON SCHADENERSATZ ODER ZU ANDEREN STRAFEN VERURTEILT. BER IHRE RECHTE NICHT IM KLAREN SIND, WENDEN SIE SICH AN IHREN RECHTSBEISTAND. SIE SIND IN VOLLEM UMFANG VERANTWORTLICH FÜR DIE GESETZLICH ZULÄSSIGE UND VERANTWORTUNGSBEWUSSTE NUTZUNG DER SOFTWARE.

X. U.S. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG

Jegliche Verwendung der Nero Software durch die US-Regierung basiert auf dem Einverständnis der US-Regierung, dass die Software Rechtsbeschränkungen unterliegt. Diese Bestimmungen sind aufgeführt im Unterabschnitt (c)(1)(ii) der Klausel 252.227-7013 des Defense Federal Acquisition Regulations Supplement oder in ähnlichen Bezugsvorschriften anderer relevanter US-Regierungsorganisationen. Hersteller ist Nero AG, Rüppurrer Str. 1a, 76137 Karlsruhe. Deutschland.

XI. WEB-SUCHFUNKTION

Nero hat in einige seiner Software-Applikationen eine Funktion integriert, die es Ihnen erlaubt, über die Software eine Suchanfrage zu starten, aus der Suchergebnisse einer Vielzahl von Quellen hervorgehen, so u. a. auch aus dem Internet (die „Web-Suchfunktion“). Nero und seine verbundenen Unternehmen können und werden keine Garantie für den störungsfreien Betrieb dieser Web-Suchfunktion übernehmen. Nero behält sich das Recht vor, die Merkmale dieser Funktion ohne vorherige Information zu verändern, die Funktion nicht mehr weiter zu unterstützen oder sie nicht mehr in die Software zu integrieren.

Sie bestätigen und erkennen an, dass Nero und seine verbundenen Unternehmen keine Haftung für Verzögerungen, Störungen oder Ausfälle in Verbindung mit oder aufgrund der Nutzung der Web-Suchfunktion übernehmen. Weitere Informationen über die Web-Suchfunktion finden Sie im Internet unter www.nero.com.

XII. HOSTING SERVICES

Nero hat in einige seiner Software-Applikationen eine Funktion integriert, welche das Hoch- und Herunterladen sowie das Ansehen von Videos, Fotos oder Musik auf Hosting Services unterstützt (z. B. My Nero, Facebook, YouTube, My Space, Flickr oder ccMixter). Nero, seine verbundenen Unternehmen und die Service Provider übernehmen keine Garantie für den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Funktion. Nero behält sich das Recht vor, die Funktion jederzeit und ohne vorherige Information zu ändern, die Funktion nicht mehr weiter zu unterstützen oder sie nicht mehr in die Software zu integrieren. Sie bestätigen hiermit, dass Nero und seine verbundenen Unternehmen in keiner Weise rechenschaftspflichtig sind für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle in Zusammenhang mit dieser Funktion oder infolge von deren Nutzung.

XIII. ONLINESICHERUNGSFUNKTION

Bestimmte Teile der Software beinhalten eine Onlinesicherungsfunktion, die von einem Dritten gehostet und verwaltet wird und der Annahme zusätzlicher Bedingungen unterliegt bzw. deren Annahme erfordert. Nero, seine verbundenen Unternehmen und die Service Provider übernehmen keine Garantie für den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Funktion. Nero behält sich das Recht vor, die Funktion jederzeit und ohne vorherige Information zu ändern, die Funktion nicht mehr weiter zu unterstützen oder sie nicht mehr in die Software zu integrieren. Sie bestätigen hiermit, dass Nero und seine verbundenen Unternehmen in keiner Weise rechenschaftspflichtig sind für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle in Zusammenhang mit dieser Funktion oder infolge von deren Nutzung.

XIV. GRACENOTE ® MUSIKERKENNUNGSDIENST

Bei einigen Software-Applikationen von Nero ist der Gracenote® Musikerkennungsdienst als Demoversion, bei anderen als Vollversion integriert. Um alle Funktionen des Gracenote® Musikerkennungsdienstes nutzen zu können, muss zusätzlich das kostenpflichtige Gracenote Plug-in erworben werden. Nero, seine verbundenen Unternehmen und die Service Provider übernehmen keine Garantie für den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Funktion. Nero behält sich das Recht vor, die Funktion jederzeit und ohne vorherige Information zu ändern, die Funktion nicht mehr weiter zu unterstützen oder sie nicht mehr in die Software zu integrieren. Sie bestätigen hiermit, dass Nero und seine verbundenen Unternehmen in keiner Weise rechenschaftspflichtig sind für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle in Zusammenhang mit dieser Funktion oder infolge von deren Nutzung.

XV. AKTIVIERUNG

Einige Applikationen von Nero benötigen für ihre Funktionsfähigkeit bestimmte Technologien, die zum Teil als eingeschränkte Versionen (Demo-Versionen) in diese Version eingebunden sind. Durch eine Online-Aktivierung erhalten Sie unbeschränkten Zugang zu diesen Technologien. Damit wird die volle Funktionsfähigkeit der Software sichergestellt. Für die Aktivierung ist ein Internetanschluss oder ein Faxgerät erforderlich.

Nero übermittelt und verarbeitet ausschließlich die für die Aktivierung der Technologien benötigten Daten.

Die Software übermittelt diese Daten erst, nachdem Sie Ihre Zustimmung dazu erteilt haben.

Abgesehen von der IP-Adresse, die in einigen Gerichtsbarkeiten u. U. als personenbezogene Information gilt, werden keinerlei personenbezogene Informationen an Nero übermittelt.

Sie brauchen für die Aktivierung weder Ihren Namen noch andere personenbezogene Informationen anzugeben.

Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die abgerufen werden kann über https://www.nero.com/privacy.

B. LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE VON NERO ODER EINEM NERO VERTRIEBSPARTNER BEZOGEN WURDE

Die Lizenzbedingungen für Software, die von Nero oder einem Nero Vertriebspartner bezogen wurde, sind mit den in Abschnitt A oben genannten Bedingungen identisch, mit der Ausnahme, dass Unterabschnitt I (Lizenzgewährung) und Unterabschnitt IV (Gewährleistungen) folgendermaßen lauten:

I. LIZENZGEWÄHRUNG

Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software während der Laufzeit dieser Lizenz („Lizenzdauer“) auf jedem beliebigen Computer zu nutzen, sofern die Software nur auf jeweils einem Computer genutzt wird. ür die Software eine Mehrfachlizenz erworben haben, dürfen Sie jeweils so viele Kopien der Software gleichzeitig nutzen, wie Sie Lizenzen besitzen. Die Software wird dann auf einem Computer „genutzt“, wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder im Hauptspeicher (z. B. auf der Festplatte, auf CD-ROM oder auf einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert wird, wobei jedoch eine Kopie, die sich auf einem Netzwerkserver befindet und ausschließlich zur Installation auf anderen Computern verwendet wird, nicht als „genutzt“ gilt. Die Anzahl der Benutzer, die über Zugriff auf die Software verfügen, darf nicht die zulässige Anzahl gültiger Lizenzen überschreiten.

II. GEWÄHRLEISTUNGEN

DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN KONKRETE GESETZLICH VERANKERTE RECHTE EIN. MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN VON GESETZES WEGEN WEITERE RECHTE ZU, DIE SICH JEDOCH VON EINER GERICHTSBARKEIT ZUR ANDEREN UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. NERO BEABSICHTIGT AUSDRÜCKLICH NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ÜBER DAS GESETZLICH ERLAUBTE MASS HINAUS ZU BESCHRÄNKEN. INFORMATIONEN ZU DEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN GELTENDEN SPEZIELLEN LIZENZBEDINGUNGEN FINDEN SIE IN ABSCHNITT E, „LIZENZBEDINGUNGEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN“.

Nero gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Erhalts im Wesentlichen gemäß der Begleitdokumentation funktioniert. Eventuelle stillschweigende Gewährleistungen für die Software sind auf 90 Tage bzw. auf das nach anwendbarem Recht geltende Minimum beschränkt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Im Falle einer Verletzung dieser Gewährleistung besteht die gesamte Haftung von Nero und Ihr alleiniger Anspruch nach Wahl von Nero entweder (a) in der Rückerstattung des gezahlten Preises oder (b) in der Nachbesserung oder im Ersatz der Software, die der beschränkten Gewährleistung von Nero nicht genügt und die mit einer Kopie Ihres Kaufbelegs an Nero zurückgegeben wird. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf missbräuchliche Nutzung oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt Nero nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder für dreißig (30) Tage eine Gewährleistung, wobei der längere Zeitraum maßgeblich ist. NERO LEHNT JEGLICHE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DIESER LIZENZ AB, SO AUCH, JEDOCH NICHT ALLEIN, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

III. HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

PRODUKTHAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE AUFGRUND VON RICHTLINIE 85/374/EWG AN NERO GESTELLT WERDEN, WERDEN ERFÜLLT UND SIND NICHT GEGENSTAND DIESES VERTRAGS.

 MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN VON GESETZES WEGEN WEITERE RECHTE ZU, DIE SICH JEDOCH VON EINER GERICHTSBARKEIT ZUR ANDEREN UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. NERO ERKLÄRT HIERMIT AUSDRÜCKLICH, DASS DAS UNTERNEHMEN NICHT BEABSICHTIGT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE IN EINER GESETZLICH NICHT VORGESEHENEN WEISE EINZUSCHRÄNKEN. INFORMATIONEN ZU DEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN GELTENDEN SPEZIELLEN LIZENZBEDINGUNGEN FINDEN SIE IN ABSCHNITT E , „LIZENZBEDINGUNGEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN“.

Unter keinen Umständen haften die Nero AG oder ihre Lizenzgeber für andere Schäden jedweder Art (u. a., jedoch nicht ausschließlich, auch nicht für Schäden aufgrund von entgangenem Geschäftsgewinn, von Betriebsunterbrechung, des Verlusts von Geschäftsdaten oder sonstiger finanzieller Verluste), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn Nero auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Sie müssen durch angemessene Maßnahmen dafür sorgen, dass Schäden vermieden werden, dies insbesondere durch Anfertigen von Sicherungskopien von der Software sowie von anderen wertvollen Datenbeständen auf Ihrem Computer.

C. LIZENZBEDINGUNGEN FÜR HERUNTERGELADENE KOSTENLOSE SOFTWARE-PRODUKTE UND/ODER TESTVERSIONEN (DEMO-VERSIONEN)

Die Lizenzbedingungen für heruntergeladene kostenlose Software-Produkte und/oder Testversionen (Demo-Versionen) sind mit den in Abschnitt A oben genannten Bedingungen identisch, mit der Ausnahme, dass Unterabschnitt I (Lizenzgewährung) und Unterabschnitt IV (Gewährleistungen) sowie Unterabschnitt V (Haftung für Folgeschäden) folgenden Wortlaut haben und zusätzlich die Unterabschnitte XV (Gewerbliche Nutzung) sowie XVI (Weitergabe kostenloser Versionen) hinzukommen:

I. LIZENZGEWÄHRUNG

Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software während der Laufzeit dieser Lizenz („Lizenzdauer“) auf jedem beliebigen Computer zu nutzen, sofern die Software nur auf jeweils einem Computer genutzt wird. Der Klarheit halber sei hiermit festgestellt, dass das Herunterladen mehrerer Kopien der Software nicht automatisch die Erweiterung der Lizenz auf die Nutzung auf mehr als einem Computer bedeutet.

Die Software wird dann auf einem Computer „genutzt“, wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder im Hauptspeicher (z. B. auf der Festplatte, auf CD-ROM oder auf einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert wird. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DARF EINE KOSTENLOSE, HERUNTERGELADENE VERSION OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON NERO WEITERGEGEBEN WERDEN. HOLEN SIE EINE SOLCHE GENEHMIGUNG ÜBER FOLGENDE E-MAIL EIN: PRESS@NERO.COM.

II. GEWÄHRLEISTUNGEN

(a) Der Benutzer ist sich darüber im Klaren, dass Software nicht mit absoluter Fehlerfreiheit hergestellt werden kann.

(b) NERO LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DIESER KOSTENLOSEN LIZENZ/TESTVERSION AB, WAS U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GILT, SOFERN DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT VON GESETZES WEGEN ZWINGEND VORGESCHRIEBEN SIND.

III. HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

PRODUKTHAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE AUFGRUND VON RICHTLINIE 85/374/EWG AN NERO GESTELLT WERDEN, WERDEN ERFÜLLT UND SIND NICHT GEGENSTAND DIESES VERTRAGS.

Nero haftet nicht für Schäden aufgrund nicht gegebener Eigentumsrechte und insbesondere für die Verletzung von Copyright Dritter. Ausgenommen bei Personenschäden übernimmt Nero keine Haftung für fahrlässig begangene Zuwiderhandlungen gegen diesen Vertrag.

IV. GEWERBLICHE NUTZUNG

Kostenlose Versionen sowie Testversionen (Demos) der Software werden ausschließlich für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch angeboten. Die Verteilung, der Kauf, der Verkauf, die Aushändigung an bzw. die Nutzung durch Dritte zusammen mit einem anderen Produkt oder einer Dienstleistung oder zu anderen gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken sind hiermit ausdrücklich untersagt, es sei denn, Nero hat dieses Recht explizit schriftlich eingeräumt.

V. WEITERGABE

Sie erhalten mit dieser Lizenz nicht das Recht zur Unterlizenzvergabe oder zur Weitergabe der Software in welcher Form auch immer, es sei denn, dieses Recht wurde Ihnen von Nero ausdrücklich schriftlich eingeräumt.

D. LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE IM RAHMEN EINES BETA-PROGRAMMS VON NERO BEREITGESTELLT WURDE

DIE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE IM RAHMEN EINES BETA-PROGRAMMS VON NERO BEREITGESTELLT WURDE, SIND MIT DEN IN ABSCHNITT A OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ABGESEHEN VON FOLGENDER AUSNAHME IDENTISCH: WIRD DIESE SOFTWARE IM RAHMEN EINES BETA-PROGRAMMS VON NERO WEITERGEGEBEN, GEHEN IM FALLE WIDERSPRÜCHLICHER BESTIMMUNGEN DIE BEDINGUNGEN DES NERO BETA-PROGRAMM-TEILNEHMERVERTRAGS VOR, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER BETA-PROGRAMM-TEILNEHMER DIESEN UNTERZEICHNET HAT.

DER KLARHEIT HALBER SEI HIERMIT AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS SIE BETA-SOFTWARE AUF EIGENES RISIKO NUTZEN.

SOLLTEN SIE UNSICHER SEIN, OB FÜR IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE DIE BEDINGUNGEN DES NERO BETA-PROGRAMM-TEILNEHMERVERTRAGS GELTEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE STELLE, ÜBER DIE SIE DIE SOFTWARE BEZOGEN HABEN.

E. LIZENZBEDINGUNGEN IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN

IN DIESEM ABSCHNITT SIND DIE IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN GELTENDEN LIZENZBEDINGUNGEN AUFGEFÜHRT.

BEI UNSTIMMIGKEITEN ZWISCHEN BESTIMMUNGEN AUS DIESEM ABSCHNITT UND ANDEREN BEDINGUNGEN AUS DIESEM VERTRAG HABEN DIE IN DIESEM ABSCHNITT VERANKERTEN REGELUNGEN VORRANG.

DIES GILT NICHT BEI UNSTIMMIGKEITEN MIT DEN ABSCHNITTEN C ODER D DIESES VERTRAGS.

I. BESTIMMUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Wenn Sie als Kunde in einem Land der Europäischen Union wohnen und die Software in solch einem Land bezogen haben, sind die Nutzungsbedingungen des Lizenzvertrags für Ihre Gerichtsbarkeit dieselben, wie sie in den Abschnitten A oder B oben ausgeführt sind. Die Abschnitte A.IV. oder B.II. („Gewährleistungen“) sind davon ausgenommen und haben folgenden Wortlaut:

II. GEWÄHRLEISTUNGEN

(a) Fehler an der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und der übrigen Dokumentation sind von Nero nach entsprechender Anzeige durch den Benutzer innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung zu beheben. Der Benutzer kann wählen, ob die Korrektur in Form einer Beseitigung der Mängel oder als Ersatzlieferung vorgenommen werden soll.

(b) Ist Nero nicht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung bereit oder in der Lage oder verzögert sich die Maßnahme über die vom Benutzer zugestandenen angemessenen Fristen hinaus oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, ist der Benutzer zum Rücktritt vom Vertrag und dazu berechtigt, die Aufhebung des Kaufs oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Von einer nicht erfolgten Nachbesserung oder Ersatzleistung wird nur dann ausgegangen, wenn Nero umfassende Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Ersatzleistung erhalten hat und die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzleistung nicht möglich ist oder von Nero verweigert oder in unzumutbarer Weise hinausgezögert wird, oder wenn die Nachbesserung bereits zweimal ohne Erfolg durchgeführt wurde. Das Recht des Benutzers auf Schadenersatzanspruch nach § 437 BGB bleibt hiervon unberührt.

© Der Benutzer ist sich darüber im Klaren, dass Software nicht mit absoluter Fehlerfreiheit hergestellt werden kann. Nero haftet nur bei Softwaredefekten, die den Wert oder die Verwendungsfähigkeit der Software, wie im Vertrag ausgeführt, signifikant reduzieren.

(d) Es obliegt dem Benutzer, den Bestimmungsort zum Einsatz der Software und die geeigneten Hardware-/Computertypen dafür zu bestimmen. Nero übernimmt dafür keine Verantwortung.

(e) Sofern im Abschnitt „Haftung für Folgeschäden“ nicht anders angegeben, haftet Nero nur für Schäden an der gelieferten Software selbst; Nero haftet insbesondere nicht für den Verlust von Daten oder andere indirekte Verluste.

Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn Fehler bei der Software auf einen Unfall, auf missbräuchliche Nutzung oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen sind. Für jegliche Ersatz-Software übernimmt Stashimi nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist eine Gewährleistung. NERO LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARTKGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.

III. BESTIMMUNGEN IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH

Wenn Sie als Kunde in Deutschland oder Österreich wohnen und die Software in einem dieser Länder bezogen haben, sind die für Sie geltenden Lizenzbedingungen identisch mit den in den Abschnitten A oder B oben verankerten, wobei für die Abschnitte A.V. oder B.III („Haftung für Folgeschäden“) und G. III („Geltendes Recht“) folgender Wortlaut gilt:

IV. HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN

Nero haftet nur bis zu einem bei Vertragsabschluss in der Regel im Hinblick auf durch die vernachlässigbare Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, nicht jedoch einer vernachlässigbaren Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten verursachten, vorhersehbaren Schadensbetrag. Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht für eine gesetzliche Haftungspflicht, wie sie beispielsweise nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, und ebenso wenig für die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.

III. ANWENDBARES RECHT

Bei Streitigkeiten in Bezug auf Bestimmungen dieses Vertrags muss der Kläger den Erfüllungsort oder Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand bestimmen, falls er kein Verbraucher laut §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder durch ein ordentliches Gericht für nichtig erklärt werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen dadurch nicht berührt.

F. LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, DIE ALS TEIL EINES NERO FAMILIENPAKETS (FAMILY PACK) BEREITGESTELLT WIRD

Die Lizenzbedingungen für Software-Produkte, die als Teil eines Familienpakets (Family Pack) von Nero bereitgestellt werden, sind genau dieselben wie in Abschnitt A oben ausgeführt; Unterabschnitt I („Lizenzgewährung“) hat jedoch folgenden Wortlaut und die Unterabschnitte II. („Gewerbliche Nutzung“) und III. („Lizenzbeschränkungen bei Familienpaketen (Family Packs)“) werden hinzugefügt:

I. LIZENZGEWÄHRUNG


Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software während der Gültigkeit der Lizenz („Lizenzdauer“) auf jedem beliebigen Computer zu nutzen, sofern die Software nur auf jeweils einem Computer genutzt wird. Wenn Sie für die Software eine Mehrfachlizenz erworben haben, dürfen Sie jeweils so viele Kopien der Software in Ihrem Haushalt gleichzeitig nutzen, wie Sie Lizenzen besitzen.

Die Software wird dann auf einem Computer „genutzt“, wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder im Hauptspeicher (z. B. auf der Festplatte, auf CD-ROM oder auf einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert wird.Besteht die Möglichkeit, dass es mehr Benutzer als gültige Lizenzen gibt, müssen Sie durch einen geeigneten Mechanismus oder Prozess dafür Sorge tragen, dass nicht mehr Personen die Software gleichzeitig nutzen, als Lizenzen vorhanden sind. 

II. GEWERBLICHE NUTZUNG

Nero Family Packs der Software werden ausschließlich für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch angeboten. Die Verteilung, der Kauf, der Verkauf, die Aushändigung an bzw. die Nutzung durch Dritte zusammen mit einem anderen Produkt oder einer Dienstleistung oder zu anderen gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken sind hiermit ausdrücklich untersagt.

III. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN BEI FAMILIENPAKETEN (FAMILY PACKS)

Family Pack-Versionen der Software sind nur bei Erfüllung der Bedingungen aus Abschnitt A. III übertragbar, sofern diese Übertragung im Rahmen aller mit dem Nero Family Pack erhaltenen Lizenzen erfolgt. Die mit einem Family Pack erworbenen Lizenzen sind im Einzelnen nicht übertragbar. 

G. BEDINGUNGEN FÜR ALLE LIZENZEN

I. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND -BESCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF DRITTE

1. WM-DRM:

WM-DRM: Anbieter von digitalem Inhalt setzen Microsoft®-Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte für Windows Media („WM-DRM“) ein, um die Integrität ihres Inhalts zu schützen („sicherer Inhalt“), damit sich Dritte ihr geistiges Eigentum einschließlich Copyright an diesem Inhalt nicht widerrechtlich aneignen können. Teile dieser Software und andere Applikationen von Drittanbietern („WM-DRM-Software“) verwenden WM-DRM zur Übertragung oder zur Wiedergabe sicheren Inhalts. Wenn die Sicherheit der WM-DRM-Software beeinträchtigt ist, können die Eigentümer von sicherem Inhalt („Eigentümer sicheren Inhalts“) fordern, dass Microsoft das Recht der WM-DRM-Software widerruft, sicheren Inhalt zu kopieren, anzuzeigen, zu übertragen und/oder wiederzugeben. Der Widerruf ändert nichts an der Fähigkeit der WM-DRM-Software, ungeschützte Inhalte wiederzugeben. Jedes Mal, wenn Sie eine Lizenz für sicheren Inhalt aus dem Internet herunterladen, wird eine Liste der widerrufenen WM-DRM-Software an Ihren Computer gesendet. Microsoft ist in Verbindung mit einer solchen Lizenz ebenfalls berechtigt, im Auftrag der Eigentümer sicheren Inhalts Widerrufslisten auf Ihren Computer zu übertragen. Eigentümer sicheren Inhalts können von Ihnen auch verlangen, dass WM-DRM-Komponenten in dieser Software erweitert werden („WM-DRM-Upgrades“), bevor Sie auf ihren Inhalt zugreifen. Wenn Sie versuchen, diesen Inhalt wiederzugeben, werden Sie von der Microsoft® WM-DRM-Software benachrichtigt, dass ein WM-DRM-Upgrade erforderlich ist, und nach Ihrer Zustimmung wird dieses dann heruntergeladen. Dies kann auch bei WM-DRM-Software, die von Dritten verwendet wird, der Fall sein. Wenn Sie das Upgrade ablehnen, können Sie nicht auf den Inhalt zugreifen, für den dieses benötigt wird. Ungeschützten Inhalt sowie sicheren Inhalt, für den das Upgrade nicht erforderlich ist, können Sie jedoch weiterhin wiedergeben.

2. MPEG-2:

Wenn das von Ihnen erworbene Produkt als „MPEG-2-Lizenzprodukt“ geliefert wurde, gilt Folgendes:

MPEG-2-LIZENZPRODUKT. DIESES PRODUKT DARF OHNE LIZENZ UNTER DEN RELEVANTEN PATENTEN AUS DEM MPEG-2-PATENTPORTFOLIO NUR FÜR DEN PRIVATEN GEBRAUCH ZUR VIDEOCODIERUNG NACH DEM MPEG-2-STANDARD FÜR GEBÜNDELTE MEDIEN VERWENDET WERDEN. DIE GEWERBLICHE NUTZUNG OHNE EINE LIZENZ IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT. DIE LIZENZ IST VON MPEG LA L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206 ERHÄLTLICH. WEITERE DRITTLIZENZEN SIND NUR ENTHALTEN, WENN SIE SCHRIFTLICH EINGERÄUMT WURDEN.

Wenn das von Ihnen erworbene Produkt nicht als „MPEG-2-Lizenzprodukt“ geliefert wurde, gilt Folgendes:

MPEG-2-ZWISCHENPRODUKT. DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS ZUR VIDEOCODIERUNG NACH DEM MPEG-2-STANDARD IST OHNE LIZENZ UNTER DEN RELEVANTEN PATENTEN AUS DEM MPEG-2-PATENTPORTFOLIO AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT. DIE LIZENZ IST VON MPEG LA L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206 ERHÄLTLICH. WEITERE DRITTLIZENZEN SIND NUR ENTHALTEN, WENN SIE SCHRIFTLICH EINGERÄUMT WURDEN.

3. MPEG-4:

Dieses Produkt darf nur für den privaten Gebrauch zur Videocodierung nach dem MPEG-4-Standard eingesetzt werden. Die gewerbliche Nutzung ist untersagt.

4. MP3 und mp3PRO:

Mit der Lieferung dieses Produkts ist lediglich eine Lizenz für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch verbunden. Jegliche kommerzielle (d. h. Erlös erzielende) Nutzung für Rundfunk-/Fernsehübertragungen in Echtzeit (terrestrisch, via Satellit, Kabel und/oder andere Medien), Übertragungen/Streaming über das Internet, Intranets und/oder andere Netzwerke bzw. in anderen elektronischen Medienverteilungssystemen (z. B. Pay-TV oder Audio-on-Demand) ist untersagt. Für solche Verwendungszwecke ist eine unabhängige Lizenz erforderlich. Einzelheiten finden Sie unter www.mp3licensing.com.

5. aac:

Das aac-Plug-in verwendet die E/A-Bibliothek des MP4-Dateiformats. Diese Bibliothek ist unter MPL auf www.mpeg4ip.net verfügbar. aacPlus wurde entwickelt von Coding Technologies („CT“). www.codingtechnologies.com. Warenzeichen von CT sind Eigentum von CT.

II. EINGEBETTETE SOFTWARE

Sie bestätigen, dass die hier lizenzierte Software Komponenten von Drittanbietern enthält, die zu eigenen Nutzungsbedingungen lizenziert sind („Eingebettete Software“), wie ausgeführt wird. Der Wortlaut der Lizenzen für diese eingebettete Software oder der Ort, wo diese Lizenzen abgerufen werden können, ist nachstehend aufgeführt. UNBESCHADET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG WIRD DIE EINGEBETTETE SOFTWARE VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITARBEITERN OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT UND SIND SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE FOUNDATION ODER DEREN MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER (DIES GILT U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

1. OpenSSL-Lizenz:

Copyright (c) 1998-2016 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Verwendung von Open SSL in Quell- und binärer Form sind mit oder ohne Änderungen erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Bei der Weitergabe von Open-SSL-Quellcode müssen der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss ebenfalls weitergegeben werden. 2. Bei der Weitergabe von Open SSL in binärer Form müssen in der Dokumentation und/oder anderen Unterlagen, die zusammen mit der Distribution weitergegeben werden, der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss enthalten sein. 3. Sämtliche Werbematerialien, in denen Funktionen oder die Nutzung dieser Software erwähnt werden, müssen folgenden Vermerk enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)“ 4. Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder Werbung für aus dieser Software abgeleitete Produkte verwendet werden. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an openssl-core@openssl.org. 5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von OpenSSL Project weder „OpenSSL“ genannt werden noch darf „OpenSSL“ in ihrem Namen erscheinen. 6. Jegliche Weiterverbreitung in welcher Form auch immer muss folgenden Vermerk enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)“.

DIESE SOFTWARE WIRD VON OpenSSL PROJECT OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN OpenSSL PROJECT ODER DESSEN MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER (DIES GILT U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

2. PuTTY:

Nero BackItUp verwendet PuTTY zur Übertragung von Daten über SSH. PuTTY Copyright 1997-2005 Simon Tatham. PuTTY, Teil-Copyright Robert de Bath, Joris van Rantwijk, Delian Delchev, Andreas Schultz, Jeroen Massar, Wez Furlong, Nicolas Barry, Justin Bradford, Ben Harris, Malcolm Smith, Ahmad Khalifa, Markus Kuhn und CORE SDI S.A. Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar von PuTTY und die zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, das kostenlose Recht eingeräumt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln. Dies umfasst u. a., jedoch nicht ausschließlich, die Rechte auf Nutzung, Kopieren, Bearbeitung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Weitergabe, Vergabe von Unterlizenzen und/oder Verkauf von Exemplaren der Software sowie auf Einräumung der vorstehenden Rechte an Personen, an die die Software geliefert wird. Dafür gelten folgende Bedingungen: PuTTY WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ("WIE BESEHEN") UND OHNE JEDWEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER WAHRUNG DER RECHTE DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET SIMON TATHAM FÜR FORDERUNGEN, SCHÄDEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE, OB VERTRAGLICH, NACH DEM DELIKTSRECHT ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

3. AES:

AES Software, die in Nero BackItUp verwendet wird, ist urheberrechtlich geschützt © 2002, Dr Brian Gladman, Worcester, UK. Alle Rechte vorbehalten. Die kostenlose Weitergabe und Nutzung der AES-Software in Quell- und Binärform ist (mit oder ohne Änderungen) unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1. Jegliche Weitergabe des AES-Quellcodes enthält den vorstehenden Copyright-Vermerk, diese Auflistung der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss. 2. Jedwede Weitergabe in binärer Form enthält den vorstehenden Copyright-Vermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen zugehörigen Materialien. 3. Der Name des Copyright-Inhabers wird ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht für die Empfehlung von unter Einsatz der AES-Software erstellten Produkten verwendet. AES Software wird „wie besehen“, ohne Gewährleistung bezüglich der Eigenschaften, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Richtigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, zur Verfügung gestellt. Der AES Quellcode kann unter http://fp.gladman.plus.com heruntergeladen werden.

4. 7zip:

Diese Bibliothek ist freie Software. Sie können sie gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License Version 2.1 ff. (Free Software Foundation) weitergeben und/oder bearbeiten.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weitergegeben, dass sie nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; selbst die stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK wird ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der GNU Lesser General Public License.

http://www.7-zip.org/license.txt

Um den Bedingungen bestimmter eingebetteter Software gerecht zu werden, können Sie den Quellcode der 7zip-Bibliothek von https://www.nero.com/link.php?topic_id=7106 herunterladen.

5. FFmpeg:

Diese Software verwendet Code von FFmpeg (http://ffmpeg.org). Nero verfügt über keinerlei Rechte an FFmpeg.

FFmpeg ist unter der Lesser GNU Lesser General Public License v 2.1 lizenziert. GNU Lesser General Public, Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA; die Weitergabe und/oder Bearbeitung ist im Rahmen der besagten Lizenz gestattet, verfügbar unter http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html.

Um den Bedingungen bestimmter eingebetteter Software gerecht zu werden, können Sie den Quellcode der jeweiligen Bibliotheken von https://www.nero.com/link.php?topic_id=7107 herunterladen.

FFmpeg ist eine Marke von Fabrice Bellard (Begründer des FFmpeg-Projekts - FFmpeg-Projekt, http://ffmpeg.mplayerhq.hu).

6. Gracenote ® Musikerkennungsdienst:

Diese Applikation enthält Software von Gracenote, Inc. mit Sitz in Emeryville, Kalifornien („Gracenote“). Mithilfe der von Gracenote bereitgestellten Software („Gracenote Client“) kann diese Applikation Disks online identifizieren und musikbezogene Daten wie Name, Künstler, Track und Titel („Gracenote Daten“) von Online-Servern („Gracenote Server“) abrufen sowie weitere Funktionen ausführen. Sie dürfen Gracenote Daten nur mit Hilfe der vorgesehenen Funktionen für Endbenutzer in dieser Applikationssoftware verwenden.

Sie sichern zu, dass Sie Gracenote Daten, den Gracenote Client und die Gracenote Server nur für Ihren persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch nutzen. Sie sichern zu, den Gracenote Client oder Gracenote Daten nicht Dritten zukommen zu lassen, für Dritte zu kopieren oder an Dritte zu übertragen bzw. zu übersenden. SIE SICHERN ZU, GRACENOTE DATEN, DEN GRACENOTE CLIENT UND GRACENOTE SERVER NUR SO ZU NUTZEN, WIE IN DIESEM DOKUMENT AUSDRÜCKLICH GESTATTET.

Sie erkennen an, dass Ihre nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Gracenote Daten, des Gracenote Clients und der Gracenote Server bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Einschränkungen erlischt. Sie sichern zu, dass Sie bei Erlöschen Ihrer Lizenz jedwede Nutzung der Gracenote Daten, des Gracenote Clients und der Gracenote Server einstellen. Gracenote behält sich alle Rechte, so auch alle Eigentumsrechte, an Gracenote Daten, am Gracenote Client und an den Gracenote Servern vor. Sie erkennen an, dass Gracenote, Inc. seine im Rahmen dieser Vereinbarung bestehenden Rechte direkt und in eigenem Namen Ihnen gegenüber geltend machen darf.

Der Gracenote Dienst nutzt eine eindeutige numerische Kennung, um Anfragen zu verfolgen. Diese zufällig zugewiesene numerische Kennung gibt dem Gracenote Dienst die Möglichkeit, Anfragen für statistische Zwecke zu zählen, ohne dabei Kenntnisse über Ihre Person zu erlangen. Weitere Informationen finden Sie im Internet in der Datenschutzrichtlinie von Gracenote für den Gracenote Dienst.

Durch Nutzung der Software stimmen Sie zu, dass der Gracenote Client eine Waveform-Signatur an Gracenote sendet. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus den Tonwellendaten der Musik selbst, der Gracenote bei der Identifikation der Künstler- und Titelinformationen für digitale Musikdateien hilft. Eine Waveform-Signatur enthält keinerlei Informationen über Sie oder Ihren Computer, und die Berechnung dieser Signatur dürfte sich nicht spürbar auf die Computerleistung auswirken. Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) sowie in der Datenschutzrichtlinie für den Gracenote Dienst.

Sie erhalten für den Gracenote Client und die einzelnen Gracenote Daten eine Lizenz ohne Mängelgewähr („WIE BESEHEN“). Gracenote macht keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Aus- oder Zusagen hinsichtlich der Exaktheit der Gracenote Daten auf den Gracenote Servern. Gracenote behält sich das Recht vor, in eigenem Ermessen Daten von den Gracenote Servern zu löschen oder Datenkategorien zu ändern. Gracenote übernimmt keine Gewähr für die Fehler- oder Unterbrechungsfreiheit des Gracenote Clients oder der Gracenote Server. Gracenote ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen neue, verbesserte oder zusätzliche Datentypen oder -kategorien zur Verfügung zu stellen, die Gracenote möglicherweise zukünftig anbietet, und es steht Gracenote frei, seine Dienste jederzeit einzustellen.

GRACENOTE SCHLIESST JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, UNTER ANDEREM, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. GRACENOTE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE RESULTATE, DIE SIE DURCH NUTZUNG DES GRACENOTE CLIENTS ODER EINES GRACENOTE CDDB SERVERS ERZIELEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET GRACENOTE FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN ODER FÜR GEWINN- ODER ERTRAGSEINBUSSEN.

CD und musikbezogene Daten von Gracenote, Inc., Copyright © 2000-2008 Gracenote. Gracenote Software, Copyright © 2000-2008 Gracenote. Dieses Produkt und diese Dienstleistung können eines oder mehrere der folgenden US-Patente nutzen: 5,987,525, 6,061,680, 6,154,773, 6,161,132, 6,230,192, 6,230,207, 6,240,459 und 6,330,593 sowie andere angemeldete oder erteilte Patente. Einige Dienste werden unter Lizenz durch Open Globe, Inc. für das US-Patent 6,304,523 bereitgestellt.

Gracenote und CDDB sind eingetragene Marken von Gracenote. Das Gracenote Logo und die Logoschriftart sowie das Logo „Powered by Gracenote“ sind Marken von Gracenote. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gracenote.com.

7. Microsoft® Redistributable Software Components:

Einige Software-Produkte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, können Update-Pakete der Microsoft Corporation enthalten, die weitergegeben werden dürfen. Dazu gehören u. a., jedoch nicht ausschließlich, folgende Pakete: Windows6.0-KB843524-ia64.msu, Windows6.0-KB843524-x64.msu und Windows6.0-KB843524-x86.msu. Bei der Ihnen im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Lizenz handelt es sich um eine nicht-exklusive, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht abtretbare, widerrufbare, eingeschränkte, voll bezahlte Lizenz zur Nutzung und Reproduktion der Redistributable Software Components ausschließlich für Ihren persönlichen und firmeninternen Gebrauch. Mit der Installation dieser Komponenten auf Ihrem Computer bestätigen Sie, dass Sie im Besitz einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie des Lizenzprodukts sind, für welches die Redistributable Software Component gilt. Alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrags gelten für die Microsoft® Redistributable Software Components ebenfalls.

Copyright © 2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

8. MD5:

Einige Software-Produkte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, können einen kryptografischen MD5-Message-Digest-Algorithmus der RSA Data Security, Inc. enthalten.

Die Lizenz zum Kopieren und Verwenden dieses kryptografischen MD5 Message-Digest-Algorithmus wird gewährt, vorausgesetzt, dass sie in sämtlichen Materialien, in denen die Software oder die Funktion erwähnt oder darauf verwiesen wird, als „RSA Data Security, Inc. MD5 Message-Digest-Algorithmus“ bezeichnet wird.

Die Lizenz wird auch gewährt, um abgeleitete Werke zu erstellen und zu verwenden, vorausgesetzt, dass solche Maßnahmen in sämtlichen Materialien, in denen die abgeleitete Werke erwähnt werden oder darauf verwiesen wird, als „vom RSA Data Security, Inc. MD5 Message-Digest-Algorithmus abgeleitet“ bezeichnet wird.

RSA Data Security, Inc. macht keine Aus- oder Zusagen hinsichtlich der Marktgängigkeit dieses kryptografischen MD5-Message-Digest-Algorithmus oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Es wird „wie besehen“ ohne Gewährleistung jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend, bereitgestellt.

Copyright (C) 1991-2, RSA Data Security, Inc. Created 1991. All rights reserved.

9. CyberLink4Java:

Einige der Software-Produkte, die Gegenstand dieses Vertrags sind, enthalten unter Umständen CyberLink4Java.

* Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Materialien aufweisen, die mit der Verbreitung bereitgestellt wurden.

* Weder der Name der Cyber Garage noch die Namen der Mitarbeiter dürfen verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITARBEITERN OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT UND SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DER COPYRIGHT-INHABER ODER

SEINE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, DURCH GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE SICH AUF BELIEBIGE ART AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

Copyright (c) 2003-2010, Satoshi Konno. Alle Rechte vorbehalten.

10. Portable SDK for UPnP Devices:

Einige Software-Produkte, die Gegenstand dieses Vertrags sind, enthalten unter Umständen Portable SDK for UPnP Devices.

Die Weiterverbreitung und Nutzung in Quell- und Binärform ist unter folgenden Bedingungen mit und ohne Änderung zulässig:

* Weiterverbreitungen von Quellcode müssen weiterhin den Urheberrechtshinweis,

diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss beinhalten.

* Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtshinweis,

diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation

und/oder in sonstigen Materialien enthalten, die bei der Verteilung bereitgestellt werden.

* Weder der Name von Intel Corporation noch die Namen der Mitarbeiter

dürfen zur Unterstützung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, oder zu entsprechenden Werbezwecken verwendet werden,

sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegt.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITARBEITERN OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT UND SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN INTEL ODER SEINE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER (DIES GILT U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN,

SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

Copyright (c) 2000-2003 Intel Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

11. OpenCV:

Lizenzvertrag für Open Source-Bildverarbeitungsbibliothek (3-Klausel-BSD-Lizenz) Weiterverbreitung und Nutzung in Quell- und Binärform ist unter folgenden Bedingungen mit und ohne Änderung zulässig:

Weiterverbreitungen von Quellcode müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss aufweisen.

  • Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Materialien aufweisen, die mit der Verbreitung bereitgestellt wurden.
  • Weder der Name des Inhabers des Urheberrechts noch die Namen der Mitwirkenden dürfen verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN COPYRIGHT-INHABERN UND MITARBEITERN OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT UND SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN.UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DER INHABER DES URHEBERRECHTS ODER SEINE MITARBEITER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, DURCH GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE SICH AUF BELIEBIGE ART AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

12. easyexif:

Copyright (c) 2010-2015 Mayank Lahiri (mlahiri@gmail.com) Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe und Verwendung von Open SSL in Quell- und binärer Form sind mit oder ohne Änderungen erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Bei der Weitergabe von Open-SSL-Quellcode müssen der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss ebenfalls weitergegeben werden.
  • Bei der Weitergabe von Open SSL in binärer Form müssen in der Dokumentation und/oder anderen Unterlagen, die zusammen mit der Distribution weitergegeben werden, der oben genannte Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss enthalten sein.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN OHNE MÄNGELGEWÄHR („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN THE FREEBSD PROJECT ODER DESSEN HÄNDLER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER (DIES GILT U. A., JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DEN VERLUST DER NUTZUNG, VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGLICH, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER NACH DEM DELIKTSRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

13 . HEVC ADVANCE:

DIESES PRODUKT WIRD MIT EINER EINGESCHRÄNKTEN LIZENZ VERKAUFT UND DARF NUR IN VERBINDUNG MIT HEVC-INHALT VERWENDET WERDEN, DER ALLE DREI FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT: 1) HEVC-INHALT NUR FÜR DEN PERSÖNLICHEN GEBRAUCH; 2) HEVC-INHALT, DER NICHT ZUM VERKAUF ANGEBOTEN WIRD UND (3) HEVC-INHALT, DER DURCH DEN EIGENTÜMER DES PRODUKTS ERSTELLT WURDE. DIESES PRODUKT DARF NICHT IN VERBINDUNG MIT VON DRITTEM ERSTELLTEM HEVC-CODIERTEM INHALT VERWENDET WERDEN, DER VOM NUTZER VON EINEM DRITTEN BESTELLT ODER ERWORBEN WURDE, SOFERN DEM NUTZER VON EINEM LIZENZIERTEN VERKÄUFER DES INHALTS NICHT SEPARATE NUTZUNGSRECHTE FÜR DAS PRODUKT MIT SOLCHEM INHALT GEWÄHRT WERDEN. IHRE NUTZUNG DES PRDODUKTS IN VERBINDUNG MIT HEVC-CODIERTEM INHALT GILT ALS EINWILLIGUNG ZUR OBEN GENANNTEN EINGESCHRÄNKTEN NUTZUNGSBEFUGNIS.

14. Google Drive:

Bestimmte Funktionen dieser Software werden von Google Drive API bereitgestellt. Nero erhebt keinen Anspruch auf Rechte an Google Drive API.

Die Nutzung von Google Drive API unterliegt den Nutzungsbedingungen von Google API, die abgerufen werden könnten unter: https://developers.google.com/terms/

15. Microsoft OneDrive:

Bestimmte Funktionen dieser Software werden von Microsoft OneDrive API bereitgestellt. Nero erhebt keinen Anspruch auf Rechte an Microsoft OneDrive API.

Sie erkennen an, dass die Nutzung von Microsoft OneDrive der Microsoft-Dienstleistungsvereinbarung und der Microsoft Online-Datenschutzerklärung zwischen Ihnen und Microsoft für Ihre Nutzung von OneDrive und dem Microsoftkonto (die „Microsoft-Dienstleistungen”) unterliegt. Neros Nutzung der OneDrive-API unterliegt den OneDrive-AGB, die abgerufen werden können unter: https://docs.microsoft.com/en-us/onedrive/developer/terms-of-use

16. SIL OFFENE FONTLIZENZ:

Version 1.1 - 26. Februar 2007

Reservierter Schriftname: Caledo, Copyright (c) 2013, Bastien Sozoo, Reservierter Schriftname: Ambrosia, Copyright (c) 2014, fontforge, Reservierter Schriftname: Xolonium, Copyright (c) 2016, Severin Meyer, Reservierter Schriftname: Fira Sans, Copyright (c) 2015, Carrois Corporate & Edenspiekermann AG (post@carrois.com), Reservierter Schriftname: HiLo-deco, Copyright (c) 2010, Stephen Wilson a.k.a. Narrowhouse, (M8R-ypk3vd@mailinator.com), Reservierter Schriftname: Intuitive, Copyright (c) 2011, Bruno de Souza Leão, Reservierter Schriftname: Comic Neue Angular Bold, Copyright (c) 2014, Craig Rozynski Alle Fonts sind unter der SIL OPEN FONT LICENSE lizenziert.

VORBEMERKUNG: Das Ziel der Open Font License (OFL) besteht darin, die weltweite Entwicklung von kollaborativen Schriftprojekten anzuregen, die Maßnahmen zur Erstellung von Schriften im akademischen und linguistischen Umfeld zu unterstützen und eine freie und offene Rahmenstruktur zu bieten, in der Schriftarten ausgetauscht und in Zusammenarbeit mit anderen verbessert werden können.

Die OFL erlaubt die uneingeschränkte Nutzung, Analyse, Änderung und Weiterverbreitung der lizenzierten Schriftarten, sofern sie nicht verkauft werden. Die Schriften einschließlich etwaiger Bearbeitungen können mit jeder beliebigen Software gebündelt, weiterverbreitet und/oder verkauft und darin eingebettet werden, vorausgesetzt, dass für die Bearbeitungen keine reservierten Namen verwendet werden. Die Schriften und Bearbeitungen dürfen jedoch nicht im Rahmen einer anderen Art von Lizenz veröffentlicht werden. Die Verpflichtung, Schriftarten innerhalb dieser Lizenz zu belassen, gilt nicht für Dokumente, die unter Verwendung der Schriften oder der zugehörigen Bearbeitungen erstellt wurden.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN: „Schriftsoftware“ bezeichnet die Gruppe von Dateien, die von den Urheberrechtsinhabern gemäß dieser Lizenz herausgegeben und deutlich als solche gekennzeichnet wurden. Das kann Quelldateien, Build-Skripte und Dokumentation umfassen.

„Reservierter Schriftname“ bezeichnet alle Namen, die nach den Urheberrechtshinweisen als solche angegeben sind.

„Originalversion“ bezeichnet die Sammlung der von den Urheberrechtsinhabern verbreiteten Komponenten der Schriftsoftware.

„Geänderte Version“ bezeichnet Bearbeitungen, die dadurch entstehen, dass Komponenten der Originalversion im Ganzen oder in Teilen hinzugefügt, gelöscht oder ersetzt oder Formate geändert werden oder die Schriftsoftware in eine neue Umgebung übertragen wird.

„Urheber“ bezeichnet Designer, Techniker, technische Autoren oder andere Personen, die einen Beitrag zur Schriftsoftware geleistet haben.

GENEHMIGUNG & BEDINGUNGEN Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der Schriftsoftware erwirbt, die unentgeltliche Genehmigung erteilt, zu folgenden Bedingungen veränderte und nicht veränderte Kopien der Software zu nutzen, zu analysieren, zu kopieren, zusammenzuführen, einzubetten, zu ändern, weiter zu verbreiten und zu verkaufen:

1) Die Schriftsoftware und ihre einzelnen Komponenten dürfen weder in Originalversion noch in abgeänderter Version verkauft werden.

2) Die Originalversion und die geänderte Version der Schriftsoftware darf mit jeder Software gebündelt, weiter verbreitet und/oder verkauft werden, vorausgesetzt, dass jede Kopie den vorstehenden Urheberrechtshinweis und diese Lizenz enthält. Diese können entweder als separate Textdateien, vom Menschen lesbare Kopfzeilen oder in entsprechenden maschinenlesbaren Metadatenfeldern in Textdateien oder binären Dateien eingefügt werden, solange der Benutzer diese Felder problemlos einsehen kann.

3) Für geänderte Versionen der Software dürfen die reservierten Schriftnamen nur dann verwendet werden, wenn der jeweilige Urheberrechtsinhaber hierfür eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt. Diese Einschränkung gilt nur für den primären Schriftnamen gemäß Darstellung für die Benutzer.

4) Die Namen der Urheberrechtsinhaber oder der Urheber dürfen nicht benutzt werden, um eine geänderte Version zu fördern, zu unterstützen oder zu bewerben, ausgenommen zur Anerkennung der Beiträge der Urheberrechtsinhaber und Urheber oder mit deren ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung.

5) Die Schriftsoftware – ganz gleich, ob verändert oder nicht verändert, teilweise oder ganz – darf nur im Rahmen dieser Lizenz verbreitet werden, jedoch nicht im Rahmen einer anderen Lizenz. Die Verpflichtung, Schriften nur im Rahmen dieser Lizenz zu verbreiten, gilt nicht für Dokumente, die unter Verwendung der Schriftsoftware erstellt wurden.

BEENDIGUNG: Diese Lizenz wird ungültig, falls eine der vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt ist.

DIE BEREITSTELLUNG DER SCHRIFTSOFTWARE ERFOLGT OHNE GEWÄHR – GANZ GLEICH, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND –, INSBESONDERE OHNE DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTS-, PATENT-, MARKENRECHTEN ODER ANDEREN RECHTEN. DER URHEBERRECHTSINHABER HAFTET KEINESFALLS FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, KONKRETER UND BEILÄUFIG ENTSTANDENER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN – GANZ GLEICH, OB DIESE AUS DEM VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEN –, DIE SICH DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SCHRIFTSOFTWARE ODER ANDERE TRANSAKTIONEN MIT DER SCHRIFTSOFTWARE ERGEBEN.

17. QT:

Bestimmte Funktionen dieser Software verwenden das Qt-Toolkit gemäß den Bedingungen der GNU Lesser General Public License v. 3 („LGPL“). Auf jeder unterstützten Plattform wird QT dynamisch mit den ungeänderten Qt-Bibliotheken verknüpft, die vom Qt-Projekt im vorkompilierten Binärformat bereitgestellt werden.

Das Qt Toolkit ist Copyright (C) 2018 The Qt Company Ltd. und anderer Mitwirkender. Kontakt: https://www.qt.io/licensing/

Qt ist im Rahmen der GNU Lesser General Public License Version 3 verfügbar. GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE, Version 3, 29. Juni 2007. Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/> Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. Diese Version der GNU Lesser General Public License umfasst die Bedingungen von Version 3 der GNU General Public License, ergänzt um die unten aufgelisteten zusätzlichen Genehmigungen.

  1. Weitere Begriffsbestimmungen.

Der hier verwendete Begriff „diese Lizenz“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License und der Begriff „GNU GPL“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License. „Die Bibliothek“ steht für ein betroffenes Werk unter dieser Lizenz, bei dem es sich nicht um eine Anwendung oder um ein kombiniertes Werk im Sinne der nachstehenden Begriffsbestimmungen handelt. Eine „Anwendung“ ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, ansonsten aber nicht auf der Bibliothek basiert. Die Festlegung einer abgeleiteten Klasse einer von der Bibliothek bereitgestellten Klasse wird als eine Weise betrachtet, eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle zu nutzen. Ein „kombiniertes Werk“ ist ein Werk, das durch die Kombination oder die Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek erzeugt wurde. Die spezifische Version der Bibliothek, mit der zusammen das kombinierte Werk erzeugt wurde, wird auch „verknüpfte Version“ genannt. Der „Minimalquelltext“ eines kombinierten Werks bezeichnet den korrespondierenden Quelltext des kombinierten Werks, ausgenommen den Quelltext von Teilen des kombinierten Werks, die, einzeln betrachtet, auf der Anwendung basieren und nicht auf der verknüpften Version. Der Begriff „korrespondierende Anwendungscode“ eines kombinierten Werks bezeichnet den Objektcode und/oder den Quelltext der Anwendung einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die benötigt werden, um das kombinierte Werk anhand der Anwendung zu reproduzieren, mit Ausnahme der Systembibliotheken des kombinierten Werks.

  1. Ausnahmen von §3 der GNU GPL.

Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß §§ 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an § 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

  1. Übertragung modifizierter Versionen.

 Wenn Sie ein Exemplar der Bibliothek modifizieren und sich eine Routine (“facility”) innerhalb dieser Modifikationen auf eine Funktion oder auf Daten bezieht, die von einer Anwendung
bereitgestellt werden, die die Bibliothek nutzt (auf eine andere Weise als in Gestalt eines Arguments, das beim Aufruf der Routine übergeben wird), dann dürfen Sie eine Kopie der modifizierten Version folgendermaßen übertragen:
a) gemäß dieser Lizenz, sofern Sie sich in gutem Glauben darum bemühen, sicherzustellen, dass die Routine weiterhin funktioniert, wenn die Anwendung die Funktion oder Daten nicht bereitstellt und denjenigen Teil ihres Zweckes, der sinnvoll bleibt, weiterhin ausführt, oder

  1. b) gemäß der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Genehmigungen dieser Lizenz bei dieser Kopie greifen.
    Objekt-Code, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.

Die Objekt-Code-Form einer Anwendung darf Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie dürfen derartigen Objekt-Code gemäß Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, sofern das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturanordnungen und -zugriffsfunktionen oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Templates (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist und sofern Sie die beiden folgenden Handlungen ausführen:

  1. a) Versehen Sie jedes Exemplar des Objekt-Codes mit einem deutlich erkennbaren Hinweis, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden.
  2. b) Legen Sie dem Objekt-Code ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
    Kombinierte Werke.

Sie dürfen ein Kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die insgesamt die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Zurückbilden (“reverse engineering”), um derartige Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen ausführen:

  1. a) Versehen Sie jedes Exemplar des kombinierten Werks mit einem deutlich erkennbaren Hinweis, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden.
  2. b) Legen Sie dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
  3. c) Für ein kombiniertes Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Anwender zu den Exemplaren der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments fü
  4. d) Führen Sie eine der folgenden Handlungen aus:
  • Übertragen Sie den korrespondierenden Minimalquelltext gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den entsprechenden Anwendungscode in einer Form und gemäß Bedingungen, die es dem Nutzer erlauben, die Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version neu zu kombinieren oder zu verknüpfen, um ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen, auf eine Weise, wie sie in 6 der GNU GPL spezifiziert ist, um korrespondierenden Quelltext zu übertragen.
  • Verwenden Sie für die Verknüpfung mit der Bibliothek einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der

(a) zur Laufzeit ein Exemplar der Bibliothek verwendet, das sich bereits auf dem Computersystem des Nutzers befindet und 

(b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der verknüpften Version schnittstellenkompatibel ist, ordnungsgemäß betrieben werden kann.

  1. e) Stellen Sie Installationsinformationen zur Verfügung – allerdings nur dann, wenn Sie dazu ansonsten gemäß 6 der GNU GPL verpflichtet wären, und nur in dem Maße, in dem derartige Informationen benötigt werden, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks installieren und ausführen zu können, die durch erneutes Kombinieren oder Verknüpfen der Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version erzeugt wurde. (Wenn Sie Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen dem korrespondierenden Minimalquelltext und Anwendungs-Code beiliegen. Wenn Sie Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in einer Form zur Verfügung stellen, die in §6 der GNU GPL für das Übertragen des korrespondierenden Quelltextes spezifiziert wurde.
  1. Kombinierte Bibliotheken.

Sie dürfen Routinen aus der Bibliothek, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, mit anderen Bibliotheks-Routinen, die keine Anwendungen sind und die nicht unter dieser Lizenz stehen, in einer einzelnen Bibliothek nebeneinanderstellen und eine derartige kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie die beiden folgenden Handlungen ausführen:

  1. a) Legen Sie der kombinierten Bibliothek ein Exemplar desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, das von jedweden anderen Bibliotheks-Routinen entbündelt wurde und unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen wird.
  2. b) Versehen Sie die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich erkennbaren Hinweis, dass Teile davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, und erklären Sie, wo die beiliegende entbündelte Form desselben Werks zu finden ist.
    Überarbeitungen der GNU Lesser General Public License.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn eine Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte Versionsnummer der GNU Lesser General Public License „oder irgendeine spätere Version“ darauf anwendbar ist, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, bestimmt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License anwendbar sein sollen, dann ist eine öffentliche Stellungnahme der Akzeptanz einer beliebigen Version für Sie eine permanente Erlaubnis, diese Version für die Bibliothek auszuwählen.

18. Apache:

Copyright © 2022 Nero AG and Subsidiaries.
Lizenziert gemäß Apache Licence Version 2.0 (die „Lizenz“); Nutzung dieser Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz erlaubt. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie auf
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht gemäß geltendem Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der im Rahmen der Lizenz verbreiteten Software OHNE GEWÄHR ODER VORBEHALTE – ganz gleich, ob ausdrücklich oder stillschweigend. Informationen über die jeweiligen Bedingungen für Genehmigungen und Einschränkungen im Rahmen der Lizenz finden Sie in der Lizenz.

18. The MIT License (MIT)

Copyright (c) 2016 Gabi Melman.
Jedem, der eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, wird hiermit kostenlos die Erlaubnis erteilt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte zur Nutzung, zum Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verteilen, Unterlizenzieren und/oder Verkaufen von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPFLICHTUNGEN, OB IN EINER VERTRAGS- ODER HAFTUNGSKLAGE, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

19. Boost Software License - Version 1.0 - August 17th, 2003

Hiermit wird jeder Person oder Organisation kostenlos die Erlaubnis erteilt die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation erhält, die unter diese dieser Lizenz (die "Software") erhält, die Software zu verwenden, zu vervielfältigen, anzuzeigen, zu vertreiben, die Software zu verwenden, zu vervielfältigen, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen Software zu verwenden, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem einem Quellsprachprozessor erzeugt werden.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPFLICHTUNGEN, OB IN EINER VERTRAGS- ODER HAFTUNGSKLAGE, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Diese Lizenz gilt für den gesamten Code in diesem Repository mit Ausnahme des Codes, der von Dritten geschrieben wurde, nämlich die Dateien in benchmarks/ext, die ihre eigenen Lizenzen haben, und Jeff Preshings Semaphor-Implementierung (verwendet in den blockierenden Warteschlangen), die eine zlib-Lizenz hat (eingebettet in atomicops.h).

20. Vereinfachte BSD Lizenz:

Copyright (c) 2013-2021, Cameron Desrochers
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERPFLICHTUNGEN, OB IN EINER VERTRAGS- ODER HAFTUNGSKLAGE, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

III. ANWENDBARES RECHT

Bei Streitigkeiten in Bezug auf Bestimmungen dieses Vertrags muss der Kläger den Erfüllungsort oder Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand bestimmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder durch ein ordentliches Gericht für nichtig erklärt werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen dadurch nicht berührt.

Für unwirksam erklärte Bestimmungen sind nach gesetzlicher Maßgabe abzuändern.

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