Nero

Laden Sie die neueste Version des

Nero AAC Codec



BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG. BEVOR SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN KÖNNEN, MÜSSEN SIE DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZUSTIMMEN.

EULA

Softwareüberlassungsvertrag

Softwareüberlassungsvertrag (EULA)

zwischen

 

Nero AG, Im Stöckmädle 13, D-76307 Karlsbad
im folgenden „Nero“ genannt

 

und Ihnen als Anwender

 

1. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist das Nero Softwarepaket, welches je nach (OEM-) Versionsvariante bestimmte Applikationen aus der folgenden Aufzählung enthält (Nero Burning ROM, Nero Express, Nero Scout, InCD, InCD Reader, Nero StartSmart, Nero Toolkit, Nero CoverDesigner, Nero WaveEditor, Nero SoundTrax, Nero BackItUp, Nero ImageDrive, Nero Home, Nero Vision, Nero Recode, Nero ShowTime, Nero SIPPS, Nero PhotoSnap, Nero PhotoSnap Viewer, Nero MediaHome, Nero PhotoShow Express, Nero PhotoShow Express, Nero PhotoShow Elite, WMA Plug-in, Multichannel Plug-in, DVD-Video Plug-in und/oder Nero Fast CD-Burning Plug-in) und im folgenden "Software" genannt wird.

Nero räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an oben bezeichneter und entgeltlich erworbener Software auf Dauer und nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69a ff. UrhG).

(2) Die Abschnitte 7. und 8. (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, sofern die Software nicht direkt bei Nero, sondern beispielsweise über einen Zwischenhändler gekauft wurde. Nero Express OEM und die OEM-Version von Nero Burning ROM können vom Anwender nicht direkt bei Nero erworben werden.

In diesem Falle sind Ansprüche aus diesen Gründen nur dem Veräußerer gegenüber geltend zu machen.

(3) Gesetzliche Ansprüche gegen Nero aus dem Produkthaftungsgesetz, sofern solche gegeben sind, bleiben vollumfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(4) Updates und Upgrades:

Die Software wird von Nero durch Updates und Upgrades gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen.

Ein Update ist eine Aktualisierung der Software, welche von Nero kostenlos dem Endkunden zur Verfügung gestellt wird. Ein Upgrade ist eine wesentliche Funktionserweiterung der Software, welche kostenpflichtig über die Nero AG Webseite www.nero.com  zu erwerben ist.

Im Falle, dass Sie sich zur Installation eines Updates entscheiden, finden die Regelungen dieses Softwareüberlassungsvertrages Anwendung und Sie erhalten das Recht, die erworbene Software mit dem Update entsprechend den Regelungen des Softwareüberlassungsvertrages zu nutzen.

Sofern Sie ein Upgrade der Software auf eine neuere Version erwerben, sind Sie berechtigt, die ursprünglich erworbene Nero Version als auch das Upgrade als eigenständiges Produkt entsprechend den Regelungen dieses Softwareüberlassungsvertrages zu nutzen. Die Berechtigung, das Upgrade als eigenständiges Produkt zu nutzen, setzt jedoch voraus, dass Sie weiterhin im Besitz der ursprünglich erworbenen Nero Software bleiben.

Diese Upgraderegelung bezieht sich ausschließlich auf alle Nero Upgrades.

2. Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

  1. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes die versiegelte Umverpackung des Vertragsgegenstandes vom Anwender geöffnet worden ist,

oder

  1. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind und durch Anwählen des „Akzeptieren“ Buttons bestätigt wurden. 
      

3. Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz

(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen.

(3) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über Nero oder den Verkäufer zu beziehen.

4. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

(1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software aus der bisher verwendeten Hardware löschen.

(2) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer (1) Hardware ist unzulässig. Möchte der Anwender die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.

(3) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder Nero eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkgebühr wird Nero oder der Verkäufer dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser dem Verkäufer oder Nero den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekannt gegeben hat. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.

5. Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig, sofern diese Massnahmen nicht unerlässlich sind zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen gemäß § 69e Abs. 1 UrhG.

(2) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

6. Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Der Anwender muss die vorliegenden Vertragsbedingungen sorgfältig aufbewahren. Vor der Weitergabe der Software muss er sie dem neuen Anwender zur Kenntnisnahme vorlegen. Sollte der Anwender zum Zeitpunkt der Weitergabe die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht mehr in Besitz haben, ist er verpflichtet, zunächst ein Ersatzexemplar beim Hersteller anzufordern. Die entstehenden Versandkosten trägt der Anwender.

(2) Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung.

(3) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Der überlassende Anwender muss sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.

7. Gewährleistung

(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Nero innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Anwenders durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist Nero zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese um vom Anwender gesetzte angemessene Fristen hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen, also Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung der Vergütung. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Nero hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn sie von Nero verweigert oder unzumutbar verzögert oder die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Das Recht des Anwenders Schadensersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen bleibt unberührt.

(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten Nero zur Gewährleistung.

(4) Es obliegt dem Anwender, den Bestimmungsort zum Einsatz der Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu bestimmen. Hierfür leistet Nero keine Gewähr.

8. Rückgaberecht

(1) Aufgrund den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB) gewährt Nero AG den Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Nero AG geltend gemacht werden. Die Zwei- Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 8 Absatz 5 und 6.

(2) Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
Nero AG, Im Stöckmädle 13, 76307 Karlsbad, Deutschland

(3) Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Die Nero AG verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.

(5) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Zum Entsiegeln zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie. Das Rückgaberecht gilt ferner nicht bei dem Verkauf von Seriennummern zur Freischaltung von Demoversionen der Software oder zur Freischaltung einer OEM-Software in eine Retailversion. Bestellungen von Seriennummern, Updates oder Plug-Ins können nicht widerrufen werden, wenn die Artikel bereits per E-Mail versendet oder verschickt wurden.

(6) Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist bei Gewerbetreibenden/Unternehmern ausgeschlossen.

9. Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Nero AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Nero AG beruhen, haftet die Nero AG unbeschränkt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).

(4) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Nero AG unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Nero AG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muß.

(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(7) Nero AG Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regelungen dieser Haftungsklausel.

10. Obhutspflichten

(1) Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere des Urheberrechtes.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Nero behält sich das Eigentum an der dem Anwender gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

(2) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Nero erlischt das Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Anwender angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.

12. Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Anwenders, die Software und das Begleitmaterial zu nutzen, erlischt, sofern der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzt. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt sowohl bei Verstoß gegen die dem Anwender eingeräumten Nutzungsrechte als auch gegen die Weitergabevorschriften des § 6 vor. In diesem Falle ist der Anwender verpflichtet, die Originaldisketten und sämtliche Kopien der Datenträger zurückzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurück gewonnen werden können.

(3) Die ordnungsgemäße Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Anwender hiergegen, ist Nero berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

13. Schriftform

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Diese Regelung findet lediglich Anwendung im Unternehmensverkehr.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach Wahl des Klägers der Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder der Wohnsitz des Beklagten, bzw. dessen Verwaltungssitz.

15. Salvatorische Klausel

(1) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

(2) An die Stelle einer unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.

16. Hinweise

(1) Die Nero Software wurde hergestellt, um dem Anwender die Reproduktion von Material, für das er die notwendigen, entsprechenden Rechte besitzt, zu ermöglichen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein entsprechendes Recht zur Vervielfältigung haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsberater absichern, da ansonsten möglicherweise Urheberrechts- und andere Gesetze verletzt werden.

(2) Bitte beachten Sie die Regelungen des neuen deutschen Urheberrechtsgesetzes.

(3) Sofern auf der Verpackung der Software das Wort "OEM" abgedruckt ist, darf sie ausschließlich in Verbindung mit dem Verkauf eines neuen CD-ROM-Brenners verkauft werden. Sollten Sie eine "OEM" - Version alleine erworben haben, teilen Sie dies Nero bitte mit.

(4) Nero weist darauf hin, dass eine Gewährleistung für die Erreichbarkeit von Notfallrufnummern durch Verwendung der Software Nero SIPPS aus technischen Gründen nicht übernommen werden kann.

(5) Im Rahmen des von Nero angebotenen "My Nero" hat der Benutzer die Möglichkeit, kostenlos innerhalb des Internets zu telefonieren, sowie mit anderen "My Nero" Benutzern Sofortnachrichten auszutauschen. Nero ist hierbei nicht verantwortlich für die Inhalte von Sofortnachrichten, Telefonaten oder entstehende Ausfallzeiten. Nero behält sich das Recht vor, den kostenlos angebotenen Dienst "My Nero" ohne Ankündigungsfrist einzustellen und übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Systems.

17. Drittrechte

Hinweise in englischer Sprache:

Third Party Disclaimer and Limitations

(1) WM-DRM: Content providers are using the Microsoft digital rights management technology for Windows Media (“WM-DRM”) to protect the integrity of their content (“Secure Content”) so that their intellectual property, including copyright, in such content is not misappropriated. Portions of this Software and other third party applications (“WM-DRM Software”) use WM-DRM to transfer or play Secure Content. If the WM-DRM Software’s security has been compromised, owners of Secure Content (“Secure Content Owners”) may request that Microsoft revoke the WM-DRM Software’s right to copy, display, transfer and/or play Secure Content. Revocation does not alter the WM-DRM Software’s ability to play unprotected content. A list of revoked WM-DRM Software is sent to your computer whenever you download a license for Secure Content from the Internet. Microsoft may, in conjunction with such license, also download revocation lists onto your computer on behalf of Secure Content Owners. Secure Content Owners may also require you to upgrade some of the WM-DRM components distributed with this Software (“WM-DRM Upgrades”) before accessing their content. When you attempt to play such content, WM-DRM Software built by Microsoft will notify you that a WM-DRM Upgrade is required and then ask for your consent before the WM-DRM Upgrade is downloaded. WM-DRM Software used by third parties may do the same. If you decline the upgrade, you will not be able to access content that requires the WM-DRM Upgrade; however, you will still be able to access unprotected content and Secure Content that does not require the upgrade.

(2) MPEG-2:

If the product you purchased was provided as "MPEG-2 Royalty Product" the following applies:

MPEG-2 ROYALTY PRODUCT. ANY USE OF THIS PRODUCT OTHER THAN CONSUMER PERSONAL USE IN ANY MANNER THAT COMPLIES WITH THE MPEG-2 STANDARD FOR ENCODING VIDEO INFORMATION FOR PACKAGED MEDIA IS EXPRESSLY PROHIBITED WITHOUT A LICENSE UNDER APPLICABLE PATENTS IN THE MPEG-2 PATENT PORTFOLIO, WHICH LICENSE IS AVAILABLE FROM MPEG LA L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206. OTHER THIRD-PARTY LICENSES INCLUDED ONLY IF GRANTED IN WRITTEN.

If the product you purchased was not provided as "MPEG-2 Royalty Product" the following applies:

MPEG-2 INTERMEDIATE PRODUCT. USE OF THIS PRODUCT IN ANY MANNER THAT COMPLIES WITH THE MPEG-2 STANDARD IS EXPRESSLY PROHIBITED WITHOUT A LICENSE UNDER APPLICABLE PATENTS IN THE MPEG-2 PATENT PORTFOLIO, WHICH LICENSE IS AVAILABLE FROM MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206. OTHER THIRD-PARTY LICENSES INCLUDED ONLY IF GRANTED IN WRITTEN.

(3) MPEG-4: Use of this product in any manner that complies with the MPEG-4 Visual Standard is prohibited, except for use by a consumer engaging in personal and non-commercial activities.

(4) MP3 and mp3PRO: Supply of this product only conveys a license for private, non-commercial use and does not convey a license nor imply any right to use this product in any commercial (i.e. revenue-generating) real time broadcasting (terrestrial, satellite, cable and/or any other media), broadcasting / streaming via Internet, intranets and/or other networks or in other electronic content distribution systems, such as pay-audio or audio-on-demand applications. An independent license for such use is required. For details, please visit www.mp3licensing.com  .

(5) Dolby: Supply of this implementation of Dolby Technology does not convey a license nor imply a right under any patent, or any other industrial or intellectual property right of Dolby Laboratories, to use this implementation in any finished end-user or ready-to-use final product. It is hereby notified that a license for such use is required from Dolby Laboratories.

Confidential information – Limited distribution to authorized persons only. This Dolby Software is protected under U.S. copyright laws as an unpublished work. They are confidential and proprietary to Dolby Laboratories. Their reproduction or disclosure, in whole or in part, or the production of derivative works therefrom without the express permission of Dolby Laboratories is prohibited. Do not copy. Copyright © 1992-1999 Dolby Laboratories, Inc. All rights reserved.

(6) aac: The aac Plug-In is using the MP4 file format I/O library. This library is available under MPL from www.mpeg4ip.net.  aacPlus developed by Coding Technologies (“CT”). www.codingtechnologies.com  Trademarks of CT are the property of CT.

(7) OpenSSL License: Open SSL is copyright (c) 1998-2005 The OpenSSL Project. All rights reserved. Redistribution and use of Open SSL in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of Open SSL source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions of Open SSL in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of the Open SSL software must display the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit. (http://www.openssl.org/ )" 4. The names "OpenSSL Toolkit" and "OpenSSL Project" must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written permission. For written permission, please contact openssl-core@openssl.org. 5. Products derived from this software may not be called "OpenSSL" nor may "OpenSSL" appear in their names without prior written permission of the OpenSSL Project. 6. Redistributions of any form whatsoever must retain the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit (http://www.openssl.org/ )". Open SSL TOOLKIT IS PROVIDED BY THE OpenSSL PROJECT “AS IS” AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OpenSSL PROJECT OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

(8) PuTTY: Nero BackItUp uses PuTTY to transfer data over SSH. PuTTY is copyright 1997-2005 Simon Tatham. Portions of PuTTY are copyright Robert de Bath, Joris van Rantwijk, Delian Delchev, Andreas Schultz, Jeroen Massar, Wez Furlong, Nicolas Barry, Justin Bradford, Ben Harris, Malcolm Smith, Ahmad Khalifa, Markus Kuhn, and CORE SDI S.A. Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of PuTTY and associated documentation files (the "Software"), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions: PuTTY IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL SIMON TATHAM BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE.

(9) AES: AES software used in Nero BackItUp is copyright (c) 2002, Dr Brian Gladman, Worcester, UK. All rights reserved. The free distribution and use of AES software in both source and binary form is allowed (with or without changes) provided that: 1. Distributions of the AES source code include the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer; 2. Distributions in binary form include the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other associated materials; 3. The copyright holder's name is not used to endorse products built using the AES software without specific written permission. AES software is provided 'as is' with no explicit or implied warranties in respect of its properties, including, but not limited to, correctness and/or fitness for purpose. The AES source code can be fetched from http://fp.gladman.plus.com.

(10) Web Search Feature: Nero has integrated in some of Nero' software applications a feature that enables you to enter a search request through the Software which will provide you with search results from a variety of sources, including the World Wide Web (the “Web Search Feature”). Nero and its affiliates do not and cannot guarantee the continuous operation of this Web Search Feature. Nero reserves the right to change the functionality of this feature or to cease supporting or integrating such feature into the Software without further notice to you.

You acknowledge and agree that Nero and its affiliates shall not be liable for any delays, failures or outages relating to or arising out of use of the Web Search Feature. The Web Search Feature is provided under license from Yahoo Inc., USA. For additional information concerning the Web Search Feature, please visit www.nero.com .

 

Copyright © 1996-2008 Nero AG and its licensors. All rights reserved.

Portions of the Software utilize Microsoft Windows Media Technologies. Copyright © 1999-2002. Microsoft Corporation. All Rights Reserved. This product contains portions of imaging code owned by Pegasus Software LLC, Tampa, FL (WWW.PEGASUSTOOLS.COM ). Virus-checker is copyright (c) by Igor Daniloff, 1992-2005.

"Nero" is a trademark of Nero AG. Windows is a registered trademark of Microsoft Corporation. Windows Media and the Windows logo are trademarks or registered trademarks of Microsoft Corporation in the United States and/or other countries. The word “Dolby” and the double-D symbol are trademarks of Dolby Laboratories. All Rights Reserved. Other product and brand names may be trademarks of their respective owners. Manufactured under license from Dolby Laboratories. MPEG Layer-3 audio coding technology licensed from Fraunhofer IIS and Thomson. mp3 Surround audio coding technology licensed from Fraunhofer IIS, Agere Systems and Thomson. mp3PRO audio decoding technology and patents licensed from Fraunhofer IIS, Coding Technologies and Thomson. This product is furnished under U.S. and foreign patents owned and licensed by AT&T Corp.

Use of this product is subject to the acceptance of the End User license agreement upon installation of the Software. www.nero.com .

www.nero.com  

 


AkzeptierenNicht aktzeptieren

all
Download option
Melden Sie sich jetzt für die Nero News an und erhalten Sie die neuesten Tipps, Sonderangebote und Produktinformationen von Nero!
Herunterladen

Für den Nero AAC Codec ist kein technischer Support verfügbar.


Bei der Veröffentlichung neuer Demoversionen oder Updates kann es zu einer großen Anzahl von Downloads kommen und damit zu einer Überlastung des Servers. Sollten Sie Serverprobleme feststellen, versuchen Sie es einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmal.