EULA

Softwareüberlassungsvertrag

Softwareüberlassungsvertrag (EULA)

zwischen

 

Nero AG, Im Stöckmädle 13-15, D-76307 Karlsbad
im folgenden „Nero“ genannt

 

und Ihnen als Anwender

 

1. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist das Nero Softwarepaket, welches je nach (OEM-) Versionsvariante bestimmte Applikationen aus der folgenden Aufzählung enthält (Nero Burning ROM, Nero Express, Nero Scout, InCD, InCD Reader, Nero StartSmart, Nero Toolkit, Nero CoverDesigner, Nero WaveEditor, Nero SoundTrax, Nero BackItUp, Nero ImageDrive, Nero Home, Nero Vision, Nero Recode, Nero ShowTime, Nero SIPPS, Nero PhotoSnap, Nero PhotoSnap Viewer, Nero MediaHome, Nero PhotoShow Express, Nero PhotoShow Deluxe, Nero PhotoShow Elite, WMA Plug-in, Multichannel Plug-in, DVD-Video Plug-in und/oder Nero Fast CD-Burning Plug-in, SecurDisc Viewer) und im folgenden "Software" genannt wird.

Nero räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an oben bezeichneter und entgeltlich erworbener Software auf Dauer und nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69a ff. UrhG).

(2) Die Abschnitte 7. und 8. (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, sofern die Software nicht direkt bei Nero, sondern beispielsweise über einen Zwischenhändler gekauft wurde. Nero Express OEM und die OEM-Version von Nero Burning ROM können vom Anwender nicht direkt bei Nero erworben werden.

In diesem Falle sind Ansprüche aus diesen Gründen nur dem Veräußerer gegenüber geltend zu machen.

(3) Gesetzliche Ansprüche gegen Nero aus dem Produkthaftungsgesetz, sofern solche gegeben sind, bleiben vollumfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(4) Updates und Upgrades:

Die Software wird von Nero durch Updates und Upgrades gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen.

Ein Update ist eine Aktualisierung der Software, welche von Nero kostenlos dem Endkunden zur Verfügung gestellt wird. Ein Upgrade ist eine wesentliche Funktionserweiterung der Software, welche kostenpflichtig über die Nero AG Webseite www.nero.com  zu erwerben ist.

Im Falle, dass Sie sich zur Installation eines Updates entscheiden, finden die Regelungen dieses Softwareüberlassungsvertrages Anwendung und Sie erhalten das Recht, die erworbene Software mit dem Update entsprechend den Regelungen des Softwareüberlassungsvertrages zu nutzen.

Sofern Sie ein Upgrade der Software auf eine neuere Version erwerben, sind Sie berechtigt, die ursprünglich erworbene Nero Version als auch das Upgrade als eigenständiges Produkt entsprechend den Regelungen dieses Softwareüberlassungsvertrages zu nutzen. Die Berechtigung, das Upgrade als eigenständiges Produkt zu nutzen, setzt jedoch voraus, dass Sie weiterhin im Besitz der ursprünglich erworbenen Nero Software bleiben und keine der beiden Versionen gleichzeitig installiert und genutzt werden.

Diese Upgraderegelung bezieht sich ausschließlich auf alle Nero Upgrades.

2. Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

  1. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes die versiegelte Umverpackung des Vertragsgegenstandes vom Anwender geöffnet worden ist,

oder

  1. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind und durch Anwählen des "Akzeptieren" Buttons bestätigt wurden.
      

3. Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz

(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen.

(3) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über Nero oder den Verkäufer zu beziehen.

4. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

(1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software aus der bisher verwendeten Hardware löschen.

(2) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer (1) Hardware ist unzulässig. Möchte der Anwender die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.

(3) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder Nero eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkgebühr wird Nero oder der Verkäufer dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser dem Verkäufer oder Nero den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekannt gegeben hat. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig. Ein Netzwerkeinsatz der Software ist nicht möglich bei Lizensierung von OEM Software.

5. Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig, sofern diese Massnahmen nicht unerlässlich sind zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen gemäß § 69e Abs. 1 UrhG.

(2) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

6. Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Der Anwender muss die vorliegenden Vertragsbedingungen sorgfältig aufbewahren. Vor der Weitergabe der Software muss er sie dem neuen Anwender zur Kenntnisnahme vorlegen. Sollte der Anwender zum Zeitpunkt der Weitergabe die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht mehr in Besitz haben, ist er verpflichtet, zunächst ein Ersatzexemplar beim Hersteller anzufordern. Die entstehenden Versandkosten trägt der Anwender.

(2) Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung.

(3) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Der überlassende Anwender muss sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.

7. Gewährleistung

(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Nero innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Anwenders durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist Nero zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese um vom Anwender gesetzte angemessene Fristen hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen, also Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung der Vergütung. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Nero hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn sie von Nero verweigert oder unzumutbar verzögert oder die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Das Recht des Anwenders Schadensersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen bleibt unberührt.

(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten Nero zur Gewährleistung.

(4) Es obliegt dem Anwender, den Bestimmungsort zum Einsatz der Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu bestimmen. Hierfür leistet Nero keine Gewähr.

8. Rückgaberecht

(1) Aufgrund den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB) gewährt Nero AG den Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Nero AG geltend gemacht werden. Die Zwei- Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 8 Absatz 5 und 6.

(2) Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
Nero AG, Im Stöckmädle 18, 76307 Karlsbad, Deutschland

(3) Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Die Nero AG verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.

(5) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Zum Entsiegeln zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie. Das Rückgaberecht gilt ferner nicht bei dem Verkauf von Seriennummern zur Freischaltung von Demoversionen der Software oder zur Freischaltung einer OEM-Software in eine Retailversion. Bestellungen von Seriennummern, Updates oder Plug-Ins können nicht widerrufen werden, wenn die Artikel bereits per E-Mail versendet oder verschickt wurden.

(6) Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist bei Gewerbetreibenden/Unternehmern ausgeschlossen.

9. Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Nero AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Nero AG beruhen, haftet die Nero AG unbeschränkt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).

(4) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Nero AG unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Nero AG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muß.

(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(7) Nero AG Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regelungen dieser Haftungsklausel.

10. Obhutspflichten

(1) Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere des Urheberrechtes.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Nero behält sich das Eigentum an der dem Anwender gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

(2) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Nero erlischt das Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Anwender angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.

12. Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Anwenders, die Software und das Begleitmaterial zu nutzen, erlischt, sofern der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzt. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt sowohl bei Verstoß gegen die dem Anwender eingeräumten Nutzungsrechte als auch gegen die Weitergabevorschriften des § 6 vor. In diesem Falle ist der Anwender verpflichtet, die Originaldisketten und sämtliche Kopien der Datenträger zurückzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurück gewonnen werden können.

(3) Die ordnungsgemäße Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Anwender hiergegen, ist Nero berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

13. Schriftform

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Diese Regelung findet lediglich Anwendung im Unternehmensverkehr.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach Wahl des Klägers der Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder der Wohnsitz des Beklagten, bzw. dessen Verwaltungssitz.

15. Salvatorische Klausel

(1) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

(2) An die Stelle einer unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.

16. Hinweise

(1) Die Nero Software wurde hergestellt, um dem Anwender die Reproduktion von Material, für das er die notwendigen, entsprechenden Rechte besitzt, zu ermöglichen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein entsprechendes Recht zur Vervielfältigung haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsberater absichern, da ansonsten möglicherweise Urheberrechts- und andere Gesetze verletzt werden.

(2) Bitte beachten Sie die Regelungen des neuen deutschen Urheberrechtsgesetzes.

(3) Sofern auf der Verpackung der Software das Wort "OEM" abgedruckt ist, darf sie ausschließlich in Verbindung mit dem Verkauf eines neuen CD-ROM-Brenners oder einer PC Hardware verkauft werden. Sollten Sie eine "OEM" - Version alleine erworben haben, teilen Sie dies Nero bitte mit.

(4) Nero weist darauf hin, dass eine Gewährleistung für die Erreichbarkeit von Notfallrufnummern durch Verwendung der Software Nero SIPPS aus technischen Gründen nicht übernommen werden kann.

(5) Im Rahmen des von Nero angebotenen "My Nero" hat der Benutzer die Möglichkeit, kostenlos innerhalb des Internets zu telefonieren, sowie mit anderen "My Nero" Benutzern Sofortnachrichten auszutauschen. Nero ist hierbei nicht verantwortlich für die Inhalte von Sofortnachrichten, Telefonaten oder entstehende Ausfallzeiten. Nero behält sich das Recht vor, den kostenlos angebotenen Dienst "My Nero" ohne Ankündigungsfrist einzustellen und übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Systems.

17. Drittrechte

Hinweise:
Haftungsausschluss und -beschränkungen für Fremdprodukte

(1) WM-DRM:

Anbieter von digitalem Inhalt setzen Microsoft-Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte für Windows Media ("WM-DRM") ein, um die Integrität ihres Inhalts zu schützen ("Sicherer Inhalt"), damit sich Dritte ihr geistiges Eigentum, einschließlich der Urheberrechte an diesem Inhalt nicht widerrechtlich aneignen können. Komponenten dieser Software und Anwendungen von Drittanbietern ("WM-DRM-Software") verwenden WM-DRM zur Übertragung oder zur Wiedergabe sicheren Inhalts. Wenn die Sicherheit der WM-DRM-Software gefährdet wurde, können die Eigentümer von sicherem Inhalt ("Eigentümer sicheren Inhalts") verlangen, dass Microsoft die Rechte der WM-DRM-Software zum Kopieren, Anzeigen, Übertragen und/oder Wiedergeben des sicheren Inhalts widerruft. Auch nach einem Widerruf kann die WM-DRM-Software weiterhin ungeschützten Inhalt wiedergeben. Eine Liste der widerrufenen WM-DRM-Software wird jedes Mal, wenn Sie eine Lizenz für sicheren Inhalt aus dem Internet herunterladen, an Ihren Computer gesendet. Microsoft ist in Verbindung mit einer solchen Lizenz ebenfalls berechtigt, im Auftrag der Eigentümer sicheren Inhalts Widerrufslisten auf Ihren Computer zu übertragen. Eigentümer sicheren Inhalts verlangen möglicherweise von Ihnen, dass Sie einige der WM-DRM-Komponenten in dieser Software aktualisieren ("WM-DRM-Aktualisierungen"), bevor Sie auf ihren Inhalt zugreifen. Wenn Sie versuchen, diesen Inhalt wiederzugeben, werden Sie von der Microsoft WM-DRM-Software benachrichtigt, dass eine WM-DRM-Aktualisierung erforderlich ist, und nach Ihrer Zustimmung wird die WM-DRM-Aktualisierung heruntergeladen. Dies kann auch bei WM-DRM Software, die von Dritten verwendet wird, der Fall sein. Wenn Sie die Aktualisierung ablehnen, können Sie nicht auf den Inhalt zugreifen, für den sie benötigt wird. Sie können jedoch weiterhin ungeschützten Inhalt sowie sicheren Inhalt, für den die Aktualisierung nicht erforderlich ist, wiedergeben.

(2) MPEG-2:

Wenn das von Ihnen erworbene Produkt als "MPEG-2-Lizenzprodukt" geliefert wurde, gilt Folgendes:
MPEG-2-LIZENZPRODUKT. DIESES PRODUKT DARF OHNE LIZENZ NUR FÜR DEN PRIVATEN GEBRAUCH ZUR VIDEOCODIERUNG NACH DEM MPEG-2-STANDARD VERWENDET WERDEN. DIE GEWERBLICHE NUTZUNG OHNE EINE LIZENZ IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT. DIE LIZENZ IST VON MPEG LA L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206 ERHÄLTLICH. ANDERE DRITTLIZENZEN SIND NUR ENTHALTEN, WENN SIE SCHRIFTLICH ERTEILT WERDEN.
Wenn das von Ihnen erworbene Produkt nicht als "MPEG-2-Lizenzprodukt" geliefert wurde, gilt Folgendes:
MPEG-2-ZWISCHENPRODUKT. DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS ZUR VIDEOCODIERUNG NACH DEM MPEG-2-STANDARD IST OHNE EINE LIZENZ AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT. DIE LIZENZ IST VON MPEG LA L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206 ERHÄLTLICH. ANDERE DRITTLIZENZEN SIND NUR ENTHALTEN, WENN SIE SCHRIFTLICH ERTEILT WERDEN.

(3) MPEG-4:

Dieses Produkt darf nur für den privaten Gebrauch zur Videocodierung nach dem MPEG-4-Standard eingesetzt werden. Die gewerbliche Nutzung ist untersagt.

(4) MP3 und mp3PRO:

Ihnen wird durch die Lieferung dieses Produkts lediglich eine Lizenz für den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch erteilt. Jegliche kommerzielle (d. h. Erlös erzielende) Nutzung für Rundfunk-/Fernsehübertragungen in Echtzeit (terrestrisch, Satellit, Kabel und/oder andere Medien), Übertragungen/Streaming über das Internet, Intranets und/oder andere Netzwerke bzw. in andere elektronische Medienverteilungssysteme (z. B. Pay-TV oder Audio-on-Demand) ist untersagt. Für diese gewerblichen Zwecke wird eine getrennte Lizenz benötigt. Einzelheiten finden Sie unter www.mp3licensing.com.

(5) Dolby:

Durch die Lieferung dieser Implementierung von Dolby-Technologie wird weder eine Lizenz noch ein Patenrecht übertragen, auch werden keine Rechte an gewerblichem oder geistigem Eigentum übertragen, die dazu berechtigen, diese Implementierung in einem für Endanwender vorgesehenen oder anderweitig als Konsumgut zu veräußernden Produkt zu verwenden. Für diesen Verwendungszweck muss eine Lizenz von Dolby Laboratories erworben werden.
Vertrauliche Informationen - Eingeschränkte Weitergabe nur an autorisierte Personen. Diese Dolby-Software ist in den USA als unveröffentlichte Arbeit urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind vertraulich und Eigentum von Dolby Laboratories. Ihre teilweise oder vollständige Reproduktion oder Bekanntgabe bzw. die Erstellung abgeänderter Versionen ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Dolby Laboratories verboten. Nicht kopieren. Copyright © 1992-1999, Dolby Laboratories Inc. Alle Rechte vorbehalten.

(6) aac:

Das aac-Plugin verwendet die E/A-Bibliothek des MP4-Dateiformats. Diese Bibliothek steht unter MPL auf der Website www.mpeg4ip.net zur Verfügung. aacPlus wurde von Coding Technologies ("CT") entwickelt. www.codingtechnologies.com. Die Marken von CT sind Eigentum von CT.

(7) OpenSSL-Lizenz:

Open SSL, Copyright (c) 1998-2005 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten. Der Weitervertrieb und die Nutzung von Open SSL in Quell- und Binärform ist mit oder ohne Änderungen gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. Jeglicher Weitervertrieb von Open SSL-Quellcode muss den vorstehenden Copyright-Vermerk, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten. 2. Jeglicher Weitervertrieb von Open SSL in binärer Form muss den vorstehenden Copyright-Vermerk, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang enthaltenen Materialien enthalten. 3. Sämtliche Werbematerialien, in denen Funktionen oder die Nutzung der Open SSL-Software erwähnt werden, müssen folgenden Vermerk enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die von OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)" 4. Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen ohne vorausgehende schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um Produkte, die aus dieser Software abgeleitet wurden, zu unterstützen oder zu fördern. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an openssl-core@openssl.org. 5. Produkte, die aus dieser Software abgeleitet werden, dürfen ohne vorausgehende schriftliche Genehmigung von OpenSSL Project weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihren Namen enthalten sein. 6. Jeglicher Weitervertrieb in welcher Form auch immer muss folgenden Vermerk enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die von OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)". OPEN SSL TOOLKIT WIRD FÜR SIE DURCH THE OpenSSL PROJECT OHNE MÄNGELGEWÄHR ("WIE VORHANDEN") BEREITGESTELLT. ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG DARAUF, DIE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL IST THE OpenSSL PROJECT ODER DESSEN GELDGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNGEACHTET JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB VERTRAGSHAFTUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER DELIKTSHAFTUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER IN ANDERER WEISE), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERWACHSEN, AUCH WENN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR.

(8) PuTTY:

Nero BackItUp verwendet PuTTY für die Übertragung von Daten über SSH. PuTTY, Copyright 1997-2005 Simon Tatham. PuTTY, Teil-Copyright Robert de Bath, Joris van Rantwijk, Delian Delchev, Andreas Schultz, Jeroen Massar, Wez Furlong, Nicolas Barry, Justin Bradford, Ben Harris, Malcolm Smith, Ahmad Khalifa, Markus Kuhn und CORE SDI S.A. Hiermit wird jeder Person, die ein Exemplar von PuTTY und die zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das kostenlose Recht eingeräumt, ohne Einschränkung mit der Software zu handeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zum Nutzen, Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Veröffentlichen, Vertreiben, Vergeben von Unterlizenzen und/oder Verkaufen von Exemplaren der Software sowie zum Einräumen der vorstehenden Rechte an Personen, an die die Software geliefert wird: PuTTY WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ("WIE VORHANDEN") UND OHNE JEDWEDE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER WAHRUNG DER RECHTE DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTET SIMON TATHAM FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, GLEICHGÜLTIG, OB DIESE DURCH EINE VERTRAGSHANDLUNG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN TRANSAKTIONEN MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

(9) AES:

In Nero BackItUp eingesetzte AES-Software, Copyright (c) 2002, Dr Brian Gladman, Worcester, GB. Alle Rechte vorbehalten. Die kostenlose Weitergabe und Nutzung der AES-Software in Quell- und Binärform ist (mit oder ohne Änderungen) zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. Jeglicher Weitervertrieb des AES-Quellcodes enthält den vorstehenden Copyright-Vermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss. 2. Jedweder Weitervertrieb in binärer Form enthält den vorstehenden Copyright-Vermerk, diese Liste mit Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen zugehörigen Materialien. 3. Der Name des Copyright-Inhabers wird ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht verwendet, um Produkte zu unterstützen, die unter Verwendung der AES-Software erstellt wurden. AES-Software wird ohne Mängelgewähr ('wie vorhanden') ohne ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung im Hinblick auf die Eigenschaften bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fehlerfreiheit und/oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Der AES-Quellcode kann unter http://fp.gladman.plus.com heruntergeladen werden.

(10) 7zip:

Diese Bibliothek ist freie Software. Sie können sie unter den Regelungen der GNU Lesser General Public License version 2.1 ff. (Free Software Foundation) redistribuieren und/oder modifizieren
Diese Bibliothek wird ohne Gewährleistung und ohne Zusicherung der Funktionsfähigkeit zu einem bestimmten Zweck distribuiert. Bitte prüfen Sie die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Sie koennen den Source Code der 7zip Bibliothek von der folgenden Webseite herunterladen

Weitere Informationen erhalten Sie unter anliegender Webseite.

(11) NeVP6DecLib:

NeVP6DecLib is derived from FFmpeg sources. FFmpeg is a trademark of Fabrice Bellard (originator of the FFmpeg project - FFmpeg project, http://ffmpeg.mplayerhq.hu)
NeVP6DecLib is licensed under the Lesser GNU Lesser General Public License. GNU Lesser General Public, Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA and you can distribute it and/or modify it under the terms of such license.
In order to comply with the terms and conditions of certain Embedded Software, you may download the source code of the NeVP6DecLib library.

(12) Web-Suchfunktion:

Nero hat in einige der Nero-Software-Anwendungen eine Funktion integriert, mit der Sie eine Suchanfrage über die Software eingeben können und Suchergebnisse aus verschiedenen Quellen erhalten, einschließlich des World Wide Web (die "Web-Suchfunktion"). Nero, seine angegliederten Unternehmen und Dienstleister von Nero geben keine Gewährleistung für den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Web-Suchfunktion. Nero behält sich das Recht vor, die Funktionalität dieser Funktion zu ändern oder die Unterstützung oder Integration dieser Funktion in die Software ohne weitere Ankündigung einzustellen.
Sie bestätigen, dass Nero und dessen angegliederte Unternehmen keine Haftung für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle übernehmen, die sich auf die Web-Suchfunktion beziehen oder infolge der Nutzung der Web-Suchfunktion auftreten. Weitere Informationen zur Web-Suchfunktion finden Sie im Internet unter www.nero.com.

(13) Hosting Services:

Nero hat in einigen der Nero-Software-Anwendungen eine Funktion integriert, welche das Hochladen, Herunterladen sowie das Anschauen von Videos, Photos oder Musik auf "Hosting Services" (z.B. My Nero, YouTube, My Space, Flickr, ccMixter) unterstützen. Nero, seine angegliederten Unternehmen und Dienstleister von Nero geben keine Gewährleistung für den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Funktion. Nero behält sich das Recht vor, die Funktionalität zu ändern oder die Unterstützung oder Integration dieser Funktion in die Software ohne weitere Ankündigung einzustellen. Sie bestätigen, dass Nero und dessen angegliederte Unternehmen keine Haftung für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle übernehmen, die sich auf diese Funktion beziehen oder infolge der Nutzung der Funktion auftreten.

(14) Patent Activation:

Einige Applikationen von Nero benötigen von Drittherstellern entwickelte Technologien, die in der Software zum Teil als Demo Versionen enthalten sind. Diese Technologien können von Ihnen durch eine kostenlose Online Aktivierung oder durch Einsenden eines Aktivierungsfaxes in eine uneingeschränkt nutzbare Version umgewandelt werden. Nero wird hierbei lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Aktivierung der von Drittherstellern lizensierten Technologien notwendig sind. Sie benötigen für die vollständige Nutzung von Nero folglich zwingend eine Internet-Verbindung oder ein Faxgerät.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den technischen Support der Nero AG.

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Komponenten der Software nutzen die Microsoft Windows Media Technologies. Copyright © 1999–2002, Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Produkt enthält Teile des Bildverarbeitungscodes, der Eigentum von Pegasus Software LLC, Tampa, FL (WWW.PEGASUSTOOLS.COM) ist. Virus-checker, Copyright © von Igor Daniloff, 1992-2005. 7-Zip Copyright (C) 1999-2007 Igor Pavlov.

"Nero" ist eine Marke der Nero AG. Windows ist eine eingetragene Marke der Microsoft Corporation. Windows Media und das Windows-Logo sind Marken oder eingetragene Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern/Regionen. Das Wort "Dolby" und das Symbol mit dem doppelten D sind Marken der Dolby Laboratories. Alle Rechte vorbehalten. Andere Produkt- und Markennamen können Marken der jeweiligen Inhaber sein. Hergestellt unter Lizenz der Dolby Laboratories. MPEG Layer-3-Audiocodierungstechnologie lizenziert von Fraunhofer IIS und Thomson. mp3 Surround-Audiocodierungstechnologie lizenziert von Fraunhofer IIS, Agere Systems und Thomson. mp3PRO-Audiocodierungstechnologie und -Patente lizenziert von Fraunhofer IIS, Coding Technologies und Thomson. Dieses Produkt wird unter Nutzung von internationalen Patenten hergestellt, die sich im Eigentum von AT&T befinden und für die AT&T eine Lizenz erteilt hat.

Die Verwendung dieses Produkts ist nur nach Zustimmung zur Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bei der Installation der Software gestattet. www.nero.com.

www.nero.com

10/10/2007